Was bedeutet zweistufige Erwerbsminderungsrente?

Seit der Reform der gesetzlichen Rente im Jahr 2001 gibt es eine so genannte zweistufige Erwerbsminderungsrente. Durch die Einführung der zweistufigen Erwerbsminderungsrente wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschafft.
Wer drei bis sechs Stunden am Tag arbeiten kann – egal in welchem Beruf -, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente, gibt es nur für diejenigen, denen keine drei Stunden tägliche Arbeit zugemutet werden können.

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