Bei der Zusammenveranlagung geben beide Ehepartner gemeinsam eine Steuererklärung ab. Die Einkünfte beider Ehepartner werden zunächst zusammengezählt und dann halbiert. Für das halbierte zu versteuernde Einkommen wird die Einkommensteuer berechnet, die dann wiederum verdoppelt wird. Durch dieses Besteuerungsverfahren, auch Ehegattensplitting genannt, werden vor allem Ehepaare mit großen Einkommensunterschieden begünstigt.