Was bedeutet Verweisungsrecht und „abstrakte Verweisung“?

Falls sich die Versicherungsgesellschaft ein Verweisungsrecht vorbehält, muss sich der Versicherte bei Berufsunfähigkeit zunächst auf eine andere, zumutbare Tätigkeit ausweichen, sofern sich dabei soziale Stellung und Einkommenssituation nicht spürbar verschlechtern. Dabei liegt das Arbeitsplatzrisiko beim Versicherten, es spielt also keine Rolle, ob Sie im „Verweisungsberuf“ überhaupt eine Stelle bekommen. Achten sie bei Vertragsabschluss darauf, dass die Versicherung auf ein Verweisungsrecht verzichtet.

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