Die Selbstbeteiligung ist die Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten des Schadensfalls bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Für Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung besteht kein Versicherungsschutz. Die Selbstbeteiligung hat einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrages. Je Höher die Selbstbeteiligung desto geringer die zu zahlenden Beiträge.