Das so genannte Ehegattensplitting wird angewendet, wenn Ehepaare zusammen veranlagt sind. Die Einkünfte beider Ehepartnerwerden werden zunächst zusammengezählt und dann halbiert. Für das halbierte zu versteuernde Einkommen wird die Einkommensteuer berechnet, die dann wiederum verdoppelt wird. Durch dieses Besteuerungsverfahren, auch Ehegattensplitting genannt, werden vor allem Ehepaare mit großen Einkommensunterschieden begünstigt.