Der Beleihungswert ist nach §12 des Hypothekenbankgesetzes ein Wert, der den aktuellen Verkaufswert nicht übersteigen darf und bei dem nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag berücksichtigt werden dürfen. Den Beleihungswert stellt ein Sachverständiger fest. Die Höhe beträgt in der Regel 70 bis 90 Prozent des Preises, der für ein Objekt zu erzielen ist. Der Beleihungswert ist Ausgangswert für die Beleihungsgrenze.