Zuständig für die Auszahlung der Zulagen ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die ihren Dienstsitz in Brandenburg an der Havel hat. Hat der Sparer seinen Zulagen- oder Dauerzulagenantrag ausgefüllt, können die Zulagen direkt an den Anbieter seines Riester-Vertrages gezahlt werden, der sie dem entsprechenden Konto gutschreibt. Die Auszahlung der Zulagen erfolgt vierteljährlich zu festen Terminen.