Der normale Umfang einer Hausratversicherung ist durch die Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung und durch verschiedene Gerichtsurteile bestimmt. Im Allgemeinen abgedeckt sind Schäden in Folge von
Brand, Blitzschlag und Explosion
Einbruchdiebstahl, Raub und (Vandalismus nach Einbruch)
Leitungswasser, Rohrschäden, Frostschäden
Sturm und HagelGegen Aufpreis können bei vielen Versicherern auch folgende Schäden versichert werden:
Ãberspannungsschäden durch Blitzschlag nach Blitzeinwirkung
Implosion
Fahrraddiebstahl
Glasbruchschäden an Mobiliar und Gebäudeverglasungen
Elementarschäden (z.B. Ãberschwemmung, Erdrutsch, Lawinen)
Sengschäden (Feuerschäden, die nicht durch offenes Feuer, sondern z.B. durch eine glimmende Zigarette entstanden sind)
Einfacher Diebstahl (z.B. Diebstahl von Gartenmöbeln oder Einbruch bei
unverschlossenen Türen bzw. Fenstern)Grundsätzlich nicht versichert werden:
Schäden, die grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt werden
Schäden durch Kernenergie
Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder ErdbebenLesen Sie die Vertragsbedingungen auf jeden Fall genau um festzustellen, welche möglicherweise wichtigen Schadensfälle geschützt oder nicht geschützt sind. Viele der nicht standardmäÃig versicherten Schäden können mit Zusatzversicherungen abgedeckt werden.