Wann springt die Hausratversicherung für Schäden ein?

Der normale Umfang einer Hausratversicherung ist durch die Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung und durch verschiedene Gerichtsurteile bestimmt. Im Allgemeinen abgedeckt sind Schäden in Folge von
• Brand, Blitzschlag und Explosion
• Einbruchdiebstahl, Raub und (Vandalismus nach Einbruch)
• Leitungswasser, Rohrschäden, Frostschäden
• Sturm und HagelGegen Aufpreis können bei vielen Versicherern auch folgende Schäden versichert werden:
• Überspannungsschäden durch Blitzschlag nach Blitzeinwirkung
• Implosion
• Fahrraddiebstahl
• Glasbruchschäden an Mobiliar und Gebäudeverglasungen
• Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen)
• Sengschäden (Feuerschäden, die nicht durch offenes Feuer, sondern z.B. durch eine glimmende Zigarette entstanden sind)
• Einfacher Diebstahl (z.B. Diebstahl von Gartenmöbeln oder Einbruch bei
unverschlossenen Türen bzw. Fenstern)Grundsätzlich nicht versichert werden:
• Schäden, die grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt werden
• Schäden durch Kernenergie
• Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder ErdbebenLesen Sie die Vertragsbedingungen auf jeden Fall genau um festzustellen, welche möglicherweise wichtigen Schadensfälle geschützt oder nicht geschützt sind. Viele der nicht standardmäßig versicherten Schäden können mit Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

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