Wann sind die Zuteilungsvoraussetzungen erreicht?

Die Zuteilungsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn der Ablauf der Mindestsparzeit und ein Mindestsparguthaben von 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme erreicht sind. Zudem gilt eine von der Bausparkasse ermittelte Zielbewertungszahl, die einen bestimmten Wert nicht unterschreiten darf.

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