Wann kann ich meine Versicherung kündigen?

Wer bereits versichert ist, aber feststellt, dass es die gleichen Leistungen bei einem anderen Anbieter um einiges günstiger gibt, kann aus dem bisherigen Vertrag bis zum Jahresende aussteigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Jahresende. Man muss sich also spätestens bis zum 30. November entschieden haben. Am einfachsten wird es, wenn Sie unsere Musterkündigung nutzen.

In einigen Fällen haben Sie auch Sonderkündigungsrechte. Dies gilt beispielsweise bei Vertragsänderungen seitens der Versicherung. Informiert Sie die Versicherung etwa über eine Beitragserhöhung, haben Sie für die Kündigung einen Monat nach Erhalt der Rechnung Zeit. Wenig ratsam, aber auch möglich ist es, bei einer Schadensmeldung zu kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherer den Schaden reguliert. Die im Voraus gezahlten Beiträge erhält man allerdings nicht zurück, obwohl der Versicherungsschutz sofort endet. Im Schadensfall hat auch die Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Macht sie davon Gebrauch, muss sie die Prämie aber erstatten.

Meldet man seinen bisherigen Wagen ab, kann man die Versicherung natürlich auch unterjährig verlassen. Der Versicherungsvertrag bezieht sich immer nur auf ein bestimmtes Fahrzeug, bei einem Fahrzeugwechsel oder der Anschaffung eines Zweitwagens kann man auch die Versicherung frei wählen.

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