Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei Arbeitslosigkeit, vorausgesetzt man kündigt seine Stelle nicht selbst. Dann hätte man in der Sperrfrist von drei Monaten erst einmal keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Leistung wird auch für die Dauer einer von der Agentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung gezahlt.

Eine andere wichtige Voraussetzung sind die vorgeschriebenen Anwartschaften, man muss also mindestens über eine fest vorgeschriebene Zeit in einem versicherungspflichtigen Verhältnis tätig gewesen sein, um sich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben.

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