Eltern, die bereits Kinder haben, erhalten einen Geschwisterbonus in zwei möglichen Fällen:
Wenn ein weiteres Kind sein drittes Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wenn zwei Kinder noch nicht das sechste Lebensjahr vollendet haben. Der Geschwisterbonus liegt bei zehn Prozent des Elterngeldanspruches und bei mindestens monatlich 75 Euro.