Ich bin dann mal weg! Sicher vorsorgen für den Auslandsaufenthalt

Grenzenlos krankenversichert

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Die Bundesrepublik Deutschland hat mit vielen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Das betrifft vor allem die EU-Staaten, aber auch andere europäische Länder wie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Ein Wechsel in diese Länder und eine Aufnahme in die dortigen Sozialsysteme ist meist unkompliziert. Wer zum Beispiel zehn Jahre in Deutschland arbeitet und dann weitere zehn Jahre in der Türkei, erhält Rentenzahlungen aus beiden Ländern anteilig. Die in diesen Ländern zurückgelegten Arbeitsjahre werden dann auch in Deutschland anerkannt und angerechnet.

Zurzeit hat Deutschland mit folgenden Ländern bilaterale Sozialversicherungsabkommen: Australien, Bosnien-Herzegowina, Chile, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Südkorea, Tunesien, Türkei, USA. Mit China besteht ein so genanntes Entsendeabkommen, das befristete Arbeitsverhältnisse im jeweiligen Land regelt. Auch mit der Ukraine und Russland ist ein solches Abkommen in Arbeit.

Arbeiten in mehreren Ländern
Immer mehr Menschen arbeiten länderübergreifend. Selbstständige in grenznahen Regionen haben oft Kunden in verschiedenen Ländern. Sie unterliegen den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben und mehr als die Hälfte ihrer Zeit im Jahr verbringen.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Wer aus der gesetzlichen Krankenversicherung herausgefallen ist, hat es oft sehr schwer, wieder bei einer der gesetzlichen Krankenversicherungen unterzukommen. Wer plant, eventuell eines Tages wieder nach Deutschland zurückzukehren, kann seine Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung mit einer so genannten Anwartschaft sichern. Dabei schließt man mit einer gesetzlichen Krankenversicherung einen Vertrag ab, der einem die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung oder ähnliche Hürden ermöglicht. Man ist dann eine Art ruhendes Mitglied, erhält aber keine Leistungen und muss sich im Ausland extra versichern. Die Anwartschaft kostet zwischen 30 und 40 Euro im Monat. Eine Investition, die sich lohnen kann, wenn man gut abgesichert wieder in Deutschland einsteigen will. Eine Antwartschaft kann auch mit einer privaten Versicherung vereinbart werden. Seit einiger Zeit sind die privaten Versicherer dazu verpflichtet, günstige Tarife mit Leistungen, die der gesetzlichen Krankenversicherung ähnlich sind anzubieten.

Wer wegen Auswanderung nicht mehr versicherungspflichtig ist, kann sich spätere Ansprüche dennoch sichern, wenn er eine Versicherungspflicht auf Antrag abschließt. Das tun auch viele Selbstständige. Man ist damit sozusagen freiwillig pflichtversichert. Der Vorteil: Er kann sich Rentenzeiten bei Arbeitslosigkeit oder für den Ehepartner anrechnen lassen, was sich vorteilhaft auf die spätere Gesamtrente auswirken kann.

Privat krankenversichert mit weltweiter Geltung
Wer die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung erfüllt (siehe hierzu in der Rubrik Private Krankenversicherung), sollte beim Abschluss darauf achten, dass er einen Tarif mit weltweiter oder zumindest europaweiter Geltung wählt. Dann ist für längere Zeit auch im Ausland abgesichert. Die Tarife mit weltweiter Geltung sind meist etwas teurer als die üblichen Tarife, die lediglich Auslandsreisen von bis zu sechs Wochen decken. Wer allerdings plant, ganz im Ausland zu bleiben, muss sich auf Dauer in seiner neuen Heimat versichern.

Privat krankenversichert mit Weltgeltung? Nutzen Sie den Vergleich.

Links zu Auslandsinfos

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