Ich bin dann mal weg! Sicher vorsorgen für den Auslandsaufenthalt

Los geht die Reise
Studieren in Harvard, ein Restaurant eröffnen auf Mallorca, seinen Lebensabend verbringen in der Einsamkeit Kanadas – immer mehr Menschen träumen nicht nur von einem Leben in der Ferne, sie setzen ihren Traum auch in die Tat um. Doch die wenigsten Auswanderer sind pure Abenteurer. Sie möchten Versicherungen und Vorsorge auch in der neuen Heimat unter Dach und Fach bringen. Wer nur zeitweise ins Ausland geht, hat meist weniger Probleme damit. Wer ganz auswandert, sollte vor der Abreise Einiges beachten.

Deutschland ade!

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(ckl) Viele Arbeitgeber achten heute darauf, ob ihre Bewerber Auslandserfahrung im Lebenslauf nachweisen können. Unter jungen Menschen und Studierenden gehört ein ein- bis zweisemestriger Auslandsaufenthalt schon ganz selbstverständlich zum Curriculum. Fast ein Viertel der jungen Berufstätigen zwischen 16 und 29 Jahren kann sich vorstellen, bei fehlenden beruflichen Perspektiven oder Karrierechancen in Deutschland, ihr Glück im Ausland zu versuchen. Und noch ein Fünftel aller Berufstätigen möchte seinen Altersruhesitz in Länder mit niedrigeren Lebenshaltungskosten verlegen (forium.de berichtete darüber).

Mehr als 155.000 Menschen wanderten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2006 aus Deutschland aus. Am beliebtesten sind die Nachbarländer Schweiz und Österreich und weitere EU-Länder. Außerhalb Europas ist das „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“, die USA, nach wie vor besonders attraktiv. Viele Menschen kehren aber wieder zurück, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) feststellt. Jürgen Schupp, einer der Autoren der DIW-Studie, kommt zu dem Ergebnis: „Das Phänomen Auswanderung hat sich in Zeiten der Globalisierung in Europa verändert: Nicht das Auswandern für immer, sondern der längere Auslandsaufenthalt und das Hin- und Herwandern stehen für diesen neuen Trend.“

Mit einem Wegzug ins Ausland fallen viele Formalitäten an. Selbst innerhalb der EU. Obwohl EU-Bürger eine freie Wohnsitzwahl und eine Arbeitserlaubnis in fast allen EU-Staaten haben, braucht man bei Aufenthalten, die länger als drei Monate währen, dennoch eine Aufenthaltserlaubnis. Diese gilt dann in der Regel für fünf Jahre. Verlängerungen sind möglich.

Auswandern ist aber nicht gleich auswandern. Es gibt viele Spielarten, die unterschiedliche Folgen für die Altersvorsorge und die späteren Rentenansprüche haben. Entscheidend ist, in welchem Land sich der Hauptwohnsitz befindet. Wenn ein Unternehmen einen Mitarbeiter für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten ins Ausland schickt, so handelt es sich um eine Entsendung. Der Arbeitnehmer bleibt dann in Deutschland versicherungspflichtig.

Auf den folgenden Seiten: Studieren und arbeiten im Ausland. Welche Versicherungen sind wichtig, wie werden Rentenzeiten angerechnet und was muss ich bei der Steuer beachten?

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