Versicherte können Einsicht in Schwarze Liste nehmen

his datenbank versicherungEin kleiner Erfolg für den Datenschutz. Auf Anfrage können jetzt alle Versicherten erfahren, welche Daten von den Versicherungsgesellschaften über sie gespeichert werden. Mehr noch: Seit April 2009 müssen die Versicherer den Betroffenen sogar unaufgefordert mitteilen, dass und was sie im Hinweis- und Informationssystem (HIS) erfasst haben.

Das Hinweis- und Informationssystem (HIS)

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(tel) Das HIS besteht bereits seit 1993. Eine der Grundideen dieser Datenbank war, Versicherungsbetrug und -missbrauch aufzudecken und zu verhindern. Obgleich die Teilnahme am HIS jedem Versicherer freigestellt ist, gibt es inzwischen nur noch wenige Unternehmen, die diese Datenbank nicht nutzen.

In dem HIS werden Daten folgender Sparten getrennt gespeichert:

  1. Kfz-Versicherung
  2. Unfallversicherung
  3. Rechtsschutzversicherung
  4. Sachversicherung
  5. Leben (incl. Berufsunfähigkeit, Pflegerente)
  6. Transportversicherung (incl. Reiserücktritt, Reisegepäck)
  7. Haftpflichtversicherung

Die Meldequote ist in den Sparten Unfall-, Sach- und Transportversicherung eher gering, erreicht aber bei den Kfz-Versicherungen einen Wert von einem Prozent der Verträge bzw. Kraftfahrzeuge. Die Daten werden fünf Jahre gespeichert und nach dieser Zeit automatisch gelöscht.

Nutzung durch die Versicherer
Die Versicherungsunternehmen nutzen die Datenbank einerseits in Zusammenhang mit der Schadensregulierung. Einige Versicherer tun dies aber nur, wenn bestimmte Verdachtsmomente vorliegen. Andere Versicherer nutzen das HIS in solchen Fällen grundsätzlich. Eine weitere Nutzung betrifft die Datenbankabfrage im Rahmen der Antragsprüfung. Dies geschieht besonders in den Bereichen Leben und Rechtsschutz.

Liegen beim Antragssteller Einträge vor, kann es vorkommen, dass der Antrag vom Versicherer abgelehnt wird und der Versicherungsvertrag nicht zustande kommt.

Mehr zu den Einträgen durch die Versicherungen und wie Versicherte Einsicht nehmen können, erfahren Sie auf der folgenden Seite

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