Versichert zum Recht

Die richtige Deckungssumme

[!–T–]

Ebenfalls zu beachten: die Höhe der Deckungssumme. Bei den meisten Versicherungen liegt sie zwischen 250.000 und 300.000 Euro. Das ist ausreichend, um sich durch drei Instanzen zu klagen. Allerdings gelten die Zusagen meist nur innerhalb Europas – bei Schadensfällen
im außereuropäischen Ausland ist die Deckungssumme dann oft auf einige zehntausend
Euro begrenzt.

Wer gerne reist oder geschäftlich viel im Ausland zu tun hat, sollte dies beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bedenken. Die meisten Rechtsschutzversicherer schreiben eine Wartezeit von drei Monaten vor, bevor sie einen Fall annehmen. Häufig verzichten
die Gesellschaften aber darauf, wenn das Risiko durch eine Vorversicherung gedeckt
ist.

Beim Verkehrsrechtsschutz und in Schadenersatzstreitigkeiten gibt es üblicherweise keine
Sperrfrist. Kunden müssen zudem auf die Vorvertraglichkeit achten. Liegt die Ursache für
den Rechtsstreit vor dem Versicherungsbeginn, haben Sie die Anwalt-, Gerichts- und Sachverständigenkosten selbst zu tragen.

Keine Versicherung übernimmt Streitsachen ohne Aussicht auf Erfolg. Deshalb sollten
Sie oder Ihr Anwalt eine Deckungszusage der Gesellschaft einholen, bevor konkrete Schritte
unternommen werden. Bei Schwierigkeiten mit der Versicherung wenden Sie sich
am besten an den Versicherungsombudsmann.

Dort können Sie Beschwerden gegen Versicherungsgesellschaften vorbringen, die neutral geschlichtet werden. Die meisten Assekuranzen in Deutschland haben sich dem Verfahren angeschlossen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.