Versichert streiten

Wechsel und Kündigung

[!–T–]
Reguläre Rechtsschutz-Policen haben eine Laufzeit von einem Jahr, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Manche Versicherer bieten auch längere Laufzeiten von bis zu zehn Jahren mit günstigeren Jahresbeiträgen an. Bisweilen ist bei solch langen Laufzeiten der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter schwieriger.

Vor Ablauf der Kündigungsfrist sollten Sie die Konditionen anderer Anbieter vergleichen, um mögliches Sparpotential nutzen zu können. Rechtsschutzpolicen können Sie hier vergleichen.

Übrigens haben Sie auch dann ein außerordentliches Kündigungsrecht,
wenn die Versicherung im Streitfall eine Deckung verweigert. Dasselbe gilt, wenn die Beiträge steigen. Umgekehrt darf die Versicherung den Vertrag beenden, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten mehr als eine Deckungszusage erteilt hat. Einige wenige Gesellschaften wie HDI und der ADAC behalten sich das Recht vor, bereits nach der ersten Zahlung zu kündigen.

Manchen Gesellschaften kann es nicht schnell genug gehen, sich von prozessbereiten Versicherungsnehmern zu verabschieden. Das kann Konsequenzen haben: Wer im neuen Versicherungsantrag angibt – und das muss man -, dass ihm seine alte Assekuranz gekündigt hat, wird schnell abgelehnt.

Am besten, Sie überprüfen nach jedem Fall, für den Sie Ihre Police in Anspruch genommen haben, ob es nicht besser wäre, selbst den Vertrag zu kündigen. Dann sollte der Abschluss einer neuen Rechtsschutz-Versicherung bei einer anderen Gesellschaft kein Problem darstellen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.