Versichert streiten

Streit um den Streitfall

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt Musterbedingungen für Rechtsschutz-Versicherungen heraus. Bindend für die Anbieter sind die GDV-Konditionen aber nicht, obwohl sich die Verträge meist stark an ihnen orientieren. Wer bereits seit längerem eine Police besitzt, sollte das Kleingedruckte noch einmal prüfen. Denn die gängigen Konditionen haben sich teilweise geändert.

Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, brauchen Sie einen Fachanwalt in Ihrer Nähe. Bevor Sie konkrete Schritte einleiten, sollte aber klar sein, dass der Versicherer zahlt. Sie selbst oder der Rechtsanwalt können eine Deckungszusage bei der Assekuranz einholen. Viele Anwälte holen das Einverständnis kostenlos für den Versicherungsnehmer ein.

Keine Versicherung übernimmt Fälle, in denen es kaum Erfolgsaussichten gibt. Zu Problemen kann es kommen, wenn Versicherungsnehmer und Anwalt glauben, dass es gute Chancen gibt einen Prozess zu gewinnen, die Versicherung aber nicht zustimmt. Um diese Situation zu lösen gibt es zwei Verfahren: Stichentscheid und Schiedsgutachten.

Beim Stichentscheid hat der Anwalt das letzte Wort – gut für den Versicherungsnehmer. Neuere Policen sehen meist einen Stichentscheid vor. Ungünstiger wäre ein Schiedsgutachten: Ein „unabhängiger Gutachter“ prüft dabei die Erfolgschancen. Sieht er gute Chancen das Verfahren zu gewinnen, zahlt die Versicherung. Sieht er keine oder geringe Aussichten auf einen Sieg vor Gericht, muss der Kunde nicht nur seinen Anwalt selbst bezahlen, sondern auch noch für die Gutachterkosten aufkommen.

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