Wenn man Beiträge zu einer freiwilligen, zusätzlichen Pflegeversicherung leistet, dann können diese als Sonderausgaben das Steueraufkommen mindern.
Das gilt im Übrigen auch für freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Beiträge zu einer freiwilligen Krankenversicherung mindern ebenso die Einkommensteuer. Darunter fallen im Übrigen auch Beiträge zu einer Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung.