Verbraucherkredite: Neues Gesetz stärkt die Rechte von Kunden

Widerruf und Kündigung

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Widerrufsrecht und Kündigung
Nichts Neues für deutsche Verbraucher ist das 14-tägige Widerrufsrecht. Mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie gilt dies auch in allen anderen EU-Ländern. Ein deutscher Kreditnehmer hat dann auch im EU-Ausland das Recht einen Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Neu geregelt wird auch das Kündigungsrecht von Darlehensverträgen. Nach neuem Recht kann ein Kreditgeber einen unbefristeten Vertrag nur noch mit einer Frist von mindestens zwei Monaten kündigen. Die Kündigungsfrist für den Verbraucher darf auf höchstens einen Monat festgelegt werden. Wurde keine Frist vereinbart, kann der Verbraucher jederzeit ordentlich kündigen.

Weiterhin kann der Kreditnehmer bei befristeten Verträgen jederzeit einen Teil oder den gesamten Kreditbetrag vorzeitig zurück zahlen. Eine vorzeitige Rückzahlung lohnt sich vor allem dann, wenn die verbleibenden Zinszahlungen bei längeren Laufzeiten sehr hoch sind. Zur Vermeidung eines Schadens für die Bank hat der Gesetzgeber in solchen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung vorgesehen.

Einen Anspruch auf vorzeitige Ablösung eines Immobiliendarlehens sehen die neuen Regelungen hingegen nicht vor. Kunden, die solch ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen wollen, sollten sich mit ihrer Bank in Verbindung setzen.

Regelmäßige Information während Laufzeit
In Deutschland ist es bereits üblich, dass die privaten Banken ihre Kunden in regelmäßigen Abständen, beispielsweise mit den Kontoauszügen, dem Rechnungsabschluss oder anderen turnusgemäßen Abrechnungen, über die Bewegungen des Kontos und den aktuellen Stand der Kreditverbindlichkeit informieren. Diese Informationen während der Vertragslaufzeit werden die Institute auch weiterhin vorlegen – durch das neue Gesetz je nach Art des Kreditvertrages noch häufiger. Auch bei variabel verzinsten Krediten werden Kunden weiterhin regelmäßig informiert.

Änderungen in AGB der Banken bereits enthalten
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sind die in Kraft tretenden Änderungen des Verbraucherkreditrechts bereits am 31. Oktober 2009 berücksichtigt worden, zeitgleich mit der Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie in das deutsche Recht. Dementsprechend haben die privaten Banken ihre Kunden bereits im Herbst 2009 über die Änderungen zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie unterrichtet.

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