Gesundheitsreform: Und was kommt jetzt?

Leistungsänderungen bei den Kassen

[!–T–] In Zukunft sind die Krankenkassen dazu aufgefordert, ihren Leistungskatalog dort zu erweitern, wo es notwendig ist. Hiervon sollen besonders alte und schwerkranke Menschen profitieren.

Verbessern sollen sich so etwa die ambulante Versorgung Schwererkrankter sowie die Versorgung Sterbender. Besserer Zugang zu spezialisierten Krankenhäusern, eine ambulante mobile Rehabilitation und gezielte Pflege im eigenen Wohnumfeld sind Hauptanliegen der Reform. Hierzu gehört auch die freie Wahl der Reha-Einrichtung für den Patienten. (Eventuelle Mehrkosten muss allerdings der Versicherte tragen)

Zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen zählen zukünftig auch alle wichtigen Schutzimpfungen. Die Kassen müssen hier den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgen. Einige dieser Impfungen wurden von den Kassen bisher schon freiwillig bezahlt, jetzt sind sie Pflichtleistungen. Auch die Vater-/Mutter-Kind-Kuren müssen die Kassen in Zukunft anbieten.

Einige Leistungen, die bisher von den Versicherungen übernommen wurden, können ab dem ersten April wegfallen. So müssen die Krankenkassen unter anderem nicht mehr für die von Schönheitsoperationen, Piercings oder Tattoos verursachten Folgeerkrankungen aufkommen.

Auch die Behandlung mit neuen, besonders teuren Medikamenten müssen die Kassen zukünftig nicht mehr ohne weiteres bezahlen. So muss der behandelnde Arzt auf Verlangen der Krankenkasse die Meinung eines zweiten Arztes einfordern.

Aber auch für den Patienten können einzelne Leistungen günstiger werden. Die Krankenkassen sind nämlich dazu berechtigt, Rabattverträge mit den Pharmakonzernen abzuschließen. Medikamente von den entsprechenden Firmen erhält der Patient dann ganz oder teilweise ohne Zuzahlung.

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