Gesundheitsreform: Und was kommt jetzt?

ph_gesundheitsreform.jpgVor wenigen Tagen trat die Gesundheitsreform in Kraft. Viele Versicherte wissen nicht, welche Veränderungen sie aktuell mit sich bringt. Tatsache ist, es ändert sich noch nicht viel, weitere Änderungen kommen später.

Wer die Wahl hat: Neue Tarife

[!–T–] (mfr) Mit der Gesundheitsreform treten die Krankenkassen in einen noch stärkeren Wettbewerb. Hierzu wird es eine Vielzahl neuer Wahltarife geben. Zu einigen sind die Krankenkassen verpflichtet, andere sind freiwillige Angebote der Versicherungen. Hier ein kurzer Überblick:

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ab dem ersten April das Hausarztmodell anbieten. So können teure Doppeluntersuchungen vermieden werden. Der Patient verpflichtet sich, im Krankheitsfall, einen von ihm bestimmten Hausarzt zuerst aufzusuchen. Belohnt wird der Patient hierfür mit einem Bonus etwa in Form der Rückerstattung der Praxisgebühr.

Ebenfalls neu im Pflichtpaket der Gesetzlichen sind die „Besonderen Versorgungsformen“. Hierunter fallen unter anderem die integrierte Versorgung und das Disease-Management-Programm: eine strukturierte Behandlung, die helfen soll, Folgeerkrankungen bei chronisch Kranken zu vermeiden.

Für teilnehmende Patienten soll durch eine gezielte Vernetzung der einzelnen Behandlungsstationen eine bessere Versorgung gewährleistet sein. Dies wendet sich an bestimmte Zielgruppen, wie zum Beispiel Diabetiker, Brustkrebspatientinnen oder Asthmatiker. Jede Kasse wird hier ihre eigenen Modelle entwickeln.

Neben diesen Pflichttarifen, die die Kassen ihren Versicherten in Zukunft anbieten müssen, können sie auch noch weitere Tarife einführen. Dies dient einem Hauptziel der Gesundheitsreform, hinter der sich das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ verbirgt.

Eine weitere Neuerung ist beispielsweise der Kostenerstattungstarif: Die Patienten zahlen ihre Behandlung zunächst selbst, was den Vorteil hat, dass gesetzlich Versicherte den gleichen Behandlungsstatus bekommen wie Privatversicherte.

Die Rechnung legen sie anschließend gegen eine Bearbeitungsgebühr der Krankenkasse vor. Diese erstattet dann die Kosten in Höhe des gesetzlichen Leistungsanspruchs. Alles was darüber hinausgeht, muss der Versicherte selbst tragen.

Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten auch so genannte Selbstbehalttarife an. Hierbei verpflichtet sich der Versicherte, einen vertraglich festgelegten Anteil seiner Behandlungskosten selbst zu übernehmen. Als Gegenleistung erhält er einen Betrag gutgeschrieben beziehungsweise ausgezahlt. Dieser Tarif wird sich wohl vor allem für Versicherte lohnen, die eher selten zum Arzt gehen.

Das gleiche gilt für Tarife mit Beitragsrückerstattung: Wenn der Versicherte ein Jahr lang keine Leistung seiner Krankenkasse (außer Vorsorge und Früherkennung) in Anspruch genommen hat, wird er dafür mit einer Prämie oder Zuzahlungsermäßigung belohnt. Dieser Bonus beläuft sich auf maximal ein Zwölftel seines Jahresbeitrags.

Angesichts der zahlreichen Krankenkassen, die wiederum viele neue Tarife einführen, wird manchem die Wahl sicher schwer fallen. Grundsätzlich sollte jeder gut überlegen, für welchen Tarif er sich entscheidet, denn mit Abschluss des Vertrags ist man für die nächsten drei Jahre an die Wahltarife gebunden. Ein Kassenwechsel ist in dieser Zeit nicht möglich, auch nicht, wenn die Versicherung ihre Beiträge erhöht. Das gilt jedoch nicht für die Tarife, zu denen die Kassen gesetzlich verpflichtet werden

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