Umzug: Tipps zu Versicherungen und Steuern

Mietkaution günstig anlegen

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Was das kostet! Renovierung, neue Möbel, Umzugsunternehmen. Gleich nach dem Einzug kommt meist die nächste finanzielle Herausforderung: Die Kaution.
Es gibt zwar keine rechtliche Regelung, dass der Mieter dem Vermieter eine Kaution zahlen muss. Ist dies jedoch im Mietvertrag festgehalten, kann der Vermieter zu seiner Sicherheit eine Kaution verlangen.
Diese darf jedoch nicht höher sein als drei Kaltmieten, die Nebenkosten werden nicht mit einbezogen. Der neue Mieter kann die Kaution in drei Teilbeträgen zahlen. Der Vermieter wiederum ist verpflichtet, das Geld verzinst und getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen. Allerdings ist nur eine sichere Anlage erlaubt. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 551) geregelt.

Mietsicherheit soll Zinsem bringen
Allzu oft leistet der Mieter eine Barkaution und der Vermieter legt das Geld an, er muss dies nur zu einem marktüblichen Zins machen. Doch auf einem herkömmlichen Sparbuch, beispielsweise mit einer Verzinsung von aktuell 0,5 Prozent, wird aus dem Geld des Mieters nicht viel. Andererseits: Warum sollte der Vermieter eine hochverzinste Anlagemöglichkeit suchen, wenn er selbst nicht von den Zinsen profitiert, denn die stehen in jedem Fall dem Mieter zu.

Was viele nicht wissen: Es können über die Anlage der Kaution auch andere Vereinbarungen getroffen werden, dies wurde in der Mietrechtsreform 2001 beschlossen. Als Mieter sollten Sie mit Ihrem Vermieter über Alternativen sprechen. Denn bei einer Kaution von beispielsweise insgesamt 3.000 Euro können Ihnen innerhalb einiger Jahre gute Zinsen entgehen. Über eine Mietdauer von fünf Jahren können statt 76 Euro bei 0,5 Prozent auf dem Sparbuch auf einem Tagesgeldkonto, das mit 2 Prozent verzinst wird, schon 312 Euro verdient werden. Das ist ein Unterschied, der umso größer wird, je länger die Mietzeit dauert.
Gutes Argument um den Vermieter zu überzeugen, das Geld besser anzulegen: Die zusätzlichen Zinsen bedeuten auch für ihn eine größere Sicherheit, weil sie die Kaution erhöhen.

Knackpunkt: Versteuern muss die Zinsen der Mieter. Das kann er über einen Freistellungsantrag umgehen. Den kann der Mieter jedoch nur erteilen, wenn das Konto auf seinen Namen läuft. Ansonsten muss er sich die Abgeltungssteuer über seine Steuererklärung zurückholen. Umgehen kann der Mieter dieses Procedere, indem er ein Konto auf seinen Namen eröffnet und dieses an den Vermieter verpfändet. So hat der Vermieter seine Sicherheit und der Mieter spart sich die Abgeltungssteuer von 25 Prozent, bzw. den Aufwand mit den Steuerformularen.

Rendite: Wenn sich Vermieter und Mieter einig sind, ist auch eine risikoreichere Anlage der Mietsicherheit möglich. Allerdings kann bei einer riskanteren Anlage ein möglicher Verlust meist nur über längere Zeit wieder ausgeglichen werden. Wer bereits nach wenigen Jahren wieder umziehen muss, bleibt auf dem Minus sitzen.
Schon aus diesem Grund sollte die Kaution in eine sichere Anlageform investiert werden. Auch Festgeldkonten sind möglich, hinsichtlich der festen Laufzeit von bis zu zehn Jahren, kann dies jedoch Probleme bereiten bei einem spontanen Auszug der Mieter, denn auch der Vermieter kommt erst zum Ende der Laufzeit an das Geld.
Hier finden Sie einen Überblick über zinsgünstige Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und Sparbücher.

Am Ende des Mietverhältnisses steht dem Vermieter ein Zeitraum von maximal sechs Monaten zur Verfügung, um die Kaution zurückzuzahlen. Er kann zum Beispiel entstandene Schäden an den Wohnräumen mit dem Geld des Mieters wieder beheben, wenn dieser für den Mangel verantwortlich ist. Auch für erwartete Nachzahlungen der Betriebskosten darf der Vermieter einen Teil der Kaution vorübergehend einbehalten – spätestens bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung. Gibt es keine Forderungen mehr gegen den ehemaligen Mieter, muss der Vermieter die Kaution ohne Abzug inklusive aller Zinsen zurückzahlen.

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Ein Kommentar zu “Umzug: Tipps zu Versicherungen und Steuern”

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