Die Einlagensicherung deutscher Finanzinstitute

Kunden, die ihr Geld bei einer Bank anlegen, sollten sich unbedingt im Vorfeld über die Höhe der Einlagensicherung informieren. Wie wichtig dies ist, hat der Fall der noa bank gezeigt. Über das Vermögen der Bank wurde mittlerweile ein Insolvenzverfahren eröffnet. Ob alle Kunden ihre kompletten Einlagen wieder ausgezahlt bekommen werden, hängt vom Einzelfall ab, denn eine hundertprozentige Garantie gibt es nicht.

Sicherheit bei der Geldanlage: Das Beispiel noa bank

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(tel) Ende August dieses Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entschädigungsfall für die noa bank GmbH & Co. KG festgestellt. Des Weiteren hat das Amtsgericht Düsseldorf ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt.

Durch die Feststellung des Entschädigungsfalls können die Kunden der Bank damit rechnen, dass sie in naher Zukunft ihr angelegtes Geld wieder ausgezahlt bekommen. Denn nun liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, die Anleger der noa bank zu entschädigen. Die noa bank ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Diese sichert die Verbindlichkeiten des Instituts gegenüber seinen Kunden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro ab.
Wer sich von einem hohen Zinssatz hat blenden lassen und mehr als 50.000 Euro angelegt hat, wird somit im schlimmsten Fall auf einen Teil seines Geldes verzichten müssen.

Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, sich über bestehende Sicherungsgrenzen zu informieren und adäquat zu reagieren. Soll eine größere Summe auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto geparkt werden, bietet es sich an, die Angebote mehrerer Institute zu nutzen und so das Risiko zu streuen.

Die Einlagensicherung in Deutschland
Die Geldanlagen der Bankkunden in Deutschland sind über den gesetzlichen Einlagenschutz gesichert. Diese Sicherung gilt für Guthaben auf Girokonten, Sparbüchern, Tages-, Termin- und Festgeldkonten. Pro Kunde sind die Einlagen bis maximal 50.000 Euro geschützt, ab dem nächsten Jahr erhöht sich diese Deckungssumme auf 100.000 Euro pro Kunde.
Daneben haben die verschiedenen Banken und Sparkassen eigene Sicherungssysteme etabliert, um die Einlagen ihrer Kunden auch über den gesetzlichen Anforderungen zu schützen:

Bundesverband deutscher Banken (Verband der Privatbanken in Deutschland)
Der Bundesverband deutscher Banken vertritt die privaten Banken in Deutschland. Der Einlagensicherungsfonds wird auf freiwilliger Basis von über 180 Banken getragen. Der Schutz schließt an die gesetzliche Sicherung durch den EdB an und übernimmt im Falle einer Insolvenz die Einlagenteile, welche die 50.000 Euro-Grenze übersteigen und erstreckt sich auf 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der teilnehmenden Bank. Das bedeutet, dass es unterschiedliche Sicherungsgrenzen je nach Bank gibt. Da eine Bank ein Mindesteigenkapital von 5 Millionen Euro vorweisen muss, sind pro Anleger mindestens 1,5 Millionen Euro geschützt.

Geschützt ist Geld, das sich auf dem Girokonto sowie dem Sparbuch befindet oder als Termingeld angelegt wurde. Zudem sind Sparbriefe geschützt.

Erfahren Sie auf der folgenden Seite mehr zu den Sicherungssystemen der Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Bausparkassen und Wertpapierhandelsunternehmen

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