Tunesien: Möglichkeiten für den Reiserücktritt

Derzeit finden in Tunesien landesweit täglich gewaltsame Demonstrationen statt. Dabei kommt es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften mit Toten und Verletzten.

Im Großraum Tunis wurde eine nächtliche Ausgangssperre verhängt, diese konnte die Unruhen bisher jedoch nicht eindämmen. Aus diesem Grund hat das Auswärtige Amt die landesspezifischen Sicherheitshinweise verschärft und rät von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Tunesien ab. ARAG Experten nennen Möglichkeiten für Urlauber:

Wer bereits einen Urlaub in Tunesien gebucht hat, sollte kurzfristig seinen Reiseveranstalter kontaktieren. Laut ARAG Experten bieten viele Veranstalter bereits jetzt eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung an. Das Angebot gilt bei den meisten Veranstaltern zunächst für alle Anreisen bis einschließlich 24.Januar. Sollte in den nächsten Tagen eine offizielle Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amtes erfolgen, so ist für den Urlauber auf jeden Fall eine kostenlose Stornierung möglich.

Nach Schätzungen von Reiseveranstaltern halten sich derzeit mehrere tausend Bundesbürger in Tunesien auf. Müssen Reisende, die bereits in Tunesien sind, ausgeflogen werden, haben die Veranstalter die Rückkehr zu bezahlen. Mehrkosten, die beispielsweise dadurch entstehen, dass der Rückflug teurer ist als der ursprünglich gebuchte, übernehmen in der Regel Veranstalter und Urlauber jeweils zur Hälfte. Die bereits am Ort verbrachten Urlaubstage müssen laut ARAG Experten allerdings die Reisenden bezahlen.

Pressemitteilung der ARAG

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