Die Zuteilungsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn der Ablauf der Mindestsparzeit und ein Mindestsparguthaben von 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme erreicht sind. Zudem gilt eine von der Bausparkasse ermittelte Zielbewertungszahl, die einen bestimmten Wert nicht unterschreiten darf.
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Zielbewertungszahl
Von den Bausparkassen wird eine sogenannte Zielbewertungszahl zu bestimmten Stichtagen (halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich) berechnet. Sie gibt an, wie hoch die Bewertungszahl sein muss, damit ein Bausparvertrag in der nächsten Periode zugeteilt werden kann.