Schlagwort: Wohnungsbauprämie

Wie hoch sollte die Bausparsumme sein?

Die Bausparsumme sollte höchstens ein Drittel des geplanten Finanzierungsvolumens ausmachen. Orientieren Sie sich bei der Höhe der Bausparsumme am besten an dem, was Sie sich monatlich als Sparbeitrag leisten können. Wichtig ist dabei auch, die Höhe der Wohnungsbauprämie bzw. der Arbeitnehmer-Sparzulage zu berücksichtigen. Setzen Sie Ihre Bausparsumme lieber zu tief als zu hoch an. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, nachträglich die Bausparsumme zu erhöhen.

Welche Gebühren fallen an?

Ein Bausparkonto wird während der Vertragslaufzeit mit diversen Gebühren belastet, die der Kostendeckung des Verwaltungsaufwandes dienen. Typische Gebühren sind: die Abschlussgebühr, die Kontogebühr, die Darlehensgebühr, die Wohnungsbauprämiengebühr, Gebühren für die Beleihungswertermittlung und Gebühren für Vertragsänderungen und für die Vertragskündigung. Je nach Bausparkasse wird auf einige dieser Gebühren verzichtet oder sie werden zum Vertragsende wieder erstattet.

Wohnungsbauprämie

Bausparer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 50.000 DM bei Alleinstehenden bzw. unter 100.000 DM bei Verheirateten liegt, haben Anspruch auf eine staatliche Wohnungsbauprämie. Die Prämie beträgt 10% der eigenen Zahlungen (bis zu 1.000 DM bei Alleinstehenden bzw. 2.000 DM bei Verheirateten). Dies gilt auch für Jugendliche ab 16 Jahren. Jeder ab 16 kann einen Bausparvertrag abschließen und ist damit ebenfalls berechtigt, die Wohnungsbauprämie in Höhe von 100 DM pro Jahr zu erhalten.