Mit Einführung der neuen Eigenheimrente („Wohn-Riester“) will die Bundesregierung auch die bisherigen Regelungen zur Wohnungsbauprämie reformieren.
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Schlagwort: Wohnungsbauprämie
Wohn-Riester: LBS begrüßen neue Eigenheimrente
Die Entscheidung der Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD für ein Eigenheimrentengesetz ist nach Auffassung der Landesbausparkassen (LBS) ein seit langem fälliges Signal zur vollen Anerkennung von Wohneigentum als Altersvorsorge.
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Wie hoch sollte die Bausparsumme sein?
Die Bausparsumme sollte höchstens ein Drittel des geplanten Finanzierungsvolumens ausmachen. Orientieren Sie sich bei der Höhe der Bausparsumme am besten an dem, was Sie sich monatlich als Sparbeitrag leisten können. Wichtig ist dabei auch, die Höhe der Wohnungsbauprämie bzw. der Arbeitnehmer-Sparzulage zu berücksichtigen. Setzen Sie Ihre Bausparsumme lieber zu tief als zu hoch an. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, nachträglich die Bausparsumme zu erhöhen.
Welche Gebühren fallen an?
Ein Bausparkonto wird während der Vertragslaufzeit mit diversen Gebühren belastet, die der Kostendeckung des Verwaltungsaufwandes dienen. Typische Gebühren sind: die Abschlussgebühr, die Kontogebühr, die Darlehensgebühr, die Wohnungsbauprämiengebühr, Gebühren für die Beleihungswertermittlung und Gebühren für Vertragsänderungen und für die Vertragskündigung. Je nach Bausparkasse wird auf einige dieser Gebühren verzichtet oder sie werden zum Vertragsende wieder erstattet.
Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?
Sie erhalten den Antrag auf Wohnungsbauprämie automatisch von Ihrer Bausparvertragsbank. Wurden prämienbegünstigte Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag geleistet, erhalten Sie jährlich zusammen mit dem Kontoauszug einen Wohnungsbauprämienantrag. Dieser ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet wieder an Ihre Bausparvertragbank zurückzuschicken.
Kann ich vermögenswirksame Leistungen nutzen?
Wer von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen bekommt, sollte sie in Anspruch nehmen und zum Ansparen oder für die Altersvorsorge nutzen. Staatliche Zuschüsse wie die Arbeitnehmersparzulage werden allerdings nur bei der Anlage in Bausparverträgen oder Aktienfonds gezahlt.
Wohnungsbauprämie
Bausparer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 50.000 DM bei Alleinstehenden bzw. unter 100.000 DM bei Verheirateten liegt, haben Anspruch auf eine staatliche Wohnungsbauprämie. Die Prämie beträgt 10% der eigenen Zahlungen (bis zu 1.000 DM bei Alleinstehenden bzw. 2.000 DM bei Verheirateten). Dies gilt auch für Jugendliche ab 16 Jahren. Jeder ab 16 kann einen Bausparvertrag abschließen und ist damit ebenfalls berechtigt, die Wohnungsbauprämie in Höhe von 100 DM pro Jahr zu erhalten.