Schlagwort: Wohn-Riester

Bausparen: Jetzt Zulagen und Prämien für 2009 sichern

Bausparen-staatliche Zulagen Während sich die Zinsen beim Tagesgeld und Festgeld immer noch nicht von der Finanzkrise erholt haben, ist beim Bausparen alles beim Alten: Auf den Bausparzins ist Verlass. Mit staatlichen Zulagen und Prämien kann man die Rendite weiter aufstocken. Bis zum Jahresende müssen sich die Bausparer sichern, was ihnen zusteht – auf welche Zulagen können Sie bauen?

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Wie funktioniert die staatliche Förderung durch Wohnriester

Beim Wohn-Riester werden die Zulagen vom Staat und die Eigenbeiträge genutzt, um ein Haus zu bauen, eine Wohnung zu kaufen oder ein Wohnobjekt zu entschulden. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbst genutzte Immobilie. Hintergrund des Wohn-Riester-Modells ist, dass Wohneigentum als Altersvorsorge genauso gefördert werden soll wie andere Arten der privaten Altersvorsorge.
Bei der Eigenheimrente wird wie bei der herkömmlichen Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung angewandt: Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern – mit dem persönlichen Steuersatz.
Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird schließlich zur Immobilienfinanzierung genutzt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.
Zu Beginn der „Auszahlungsphase“ also wenn die anderen – „normalen“ – Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. In diesem Fall muss die Immobilie aber noch 20 Jahre gehalten werden.
Oder der Riester-Sparer nutzt die Besteuerung peu á peu: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahre wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an sein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von zehn Jahren wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue selbst genutzte Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen.

Bausparkasse Mainz: Erfolg mit Wohn-Riester PLUS

Mit ihrem aktuellen Wohn-Riester-Angebot trifft die Bausparkasse Mainz (BKM) ganz offensichtlich genau den Bedarf ihrer Kunden. Das zeigen die mehr als 1.200 riestergeförderten Bausparkonten, die seit Dezember vergangenen Jahres bei dem Mainzer Institut eröffnet wurden.
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Wohn-Riester: Verbraucherzentrale NRW warnt vor voreiligem Vertragsabschluss

Das so genannte Wohn-Riestern ist gestartet. Doch die Verbraucherzentralen NRW rät: Häuslebauer sollten auf bessere Angebote warten. Der Gesetzgeber hat mit der Eigenheim-Förderung dem Riester-Sparen eine neue Variante beschert. Nun werden nicht nur Bank-, Fonds- und Versicherungssparpläne gefördert, sondern auch Bausparverträge und Immobiliendarlehen.
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Gastkommentar: Das Wohn-Riestern ist gestartet

NauerzSeit kurzem sind die ersten Produkte auf dem Markt, mit deren Hilfe die Riester-Förderung des Staates für selbstgenutztes Wohneigentum genutzt werden kann. Gefördert werden sowohl das Bausparen, als auch normale Hypothekendarlehen. Wer die Förderung für einen Bausparvertrag einsetzt, bildet bei gleicher Eigenleistung schneller Eigenkapital und kann seine Wohnwünsche daher auch früher verwirklichen. Ein Gastkommentar von Bernd Nauerz, Bereichsleiter Marketing Strategie und Planung, Projektleiter Wohn-Riester bei der Wüstenrot Bausparkasse AG.
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