Schlagwort: Werbung

Faire Milch gar nicht fair – Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht gegen unzutreffende Werbung vor

Die ‚Faire Milch‘ der MVS Milchvermarktungsgesellschaft ist weder fair zum Verbraucher noch fair zur Umwelt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat diese Werbung abgemahnt und die MVS Milchvermarktungsgesellschaft hat die Unterlassung zugesagt. Noch ist die Verpackung aber aufgrund einer Aufbrauchfrist im Handel.
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Payback und Ford präsentieren exklusiv: die Punkte-Champions

Ford und Payback bringen mit einer exklusiven Vermarktungs-Kooperation neuen Schwung in den deutschen Automarkt: Die beiden Unternehmen vergeben im Zeitraum vom 3. Mai bis 31. August 2010 Payback Punkte für den Kauf von Ford Neuwagen – in einer bisher einzigartigen Dimension. Käufer des Ford Ka werden dabei mit bis zu 100.000 Punkten, des Ford Fiesta mit bis zu 125.000 Punkten, des Ford Focus mit bis zu 175.000 Punkten und Käufer der neuen Modelle Ford S-MAX bzw. Ford Galaxy mit bis zu 275.000 Punkten belohnt. Der Kunde kann wie immer frei über die Verwendung der Punkte entscheiden – von Einkaufsgutscheinen bei Payback Partnern über Prämien aus dem Payback Prämienshop bis hin zum Einsatz der Punkte als Spende oder auch als Barauszahlung.
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Von Nullprozentfinanzierung und geschenkter Mehrwertsteuer

nullprozentBeim Einkauf in großen Shoppingmärkten sind die verlockenden Angebote allgegenwärtig: „Kaufen Sie jetzt und zahlen später!“, „Die Mehrwertsteuer ist geschenkt“ oder „Null-Prozent-Finanzierung für Ihren Einkauf“. Ob die Kredit-Null wirklich immer steht und worauf Sie beim „besonders billigen“ Einkauf achten müssen, verraten wir Ihnen in unserem aktuellen Ratgeber.

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Arbeitszimmer

Seit 2007 erkennt das Finanzamt einen beruflich genutzten Raum nur noch unter sehr strengen Bedingungen als häusliches Arbeitszimmer an: Der private Raum muss der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit sein.
Wenn der Schwerpunkt der beruflichen Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer liegt, kann das Arbeitszimmer zu 100 Prozent abzugsfähig sein. Somit sind die Miet-, Reinigungs- und anderen anfallenden Kosten als Betriebs- oder Werbungskosten ab 2007 voll absetzbar. Die Begrenzung von 1.250 Euro wurde vom Gesetzgeber fallengelassen.

Arbeitskleidung

Arbeitskleidung ist Kleidung, die typisch für den ausgeübten Beruf ist und die nur zu beruflichen Zwecken getragen wird. Die Ausgaben hierfür können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Über die Anerkennung der Arbeits- oder Berufskleidung gibt es zahlreiche Urteile. So entschied der Bundesfinanzhof, dass Polizisten ihre Diensthemden absetzen dürfen. Generell ist für die Anerkennung als Arbeitsmittel wichtig, dass es sich um typische Kleidung des Berufes handelt. Bei Handwerkern, Ärzten oder Sportlehrern ist das beispielsweise der Fall.

Vorsicht vor Phishing und falschen Rechnungen

Fast jeder, der eine E-Mail-Adresse hat, kennt das Problem: Ständig landen Spam-Mails im Postfach. Dabei handelt es sich um Massennachrichten, die unaufgefordert und wahllos an diverse Adressaten verschickt werden. Während die harmloseren Mails lediglich mit Werbung nerven, haben andere einen weitaus gefährlicheren Inhalt.
Durch Phishing (Password-Fishing) versuchen einige Absender, an persönliche Daten der Internetnutzer zu gelangen. In gefälschten Formularen fordern die Internet-Betrüger dazu auf, Zugangscodes für das Online-Banking-Konto preiszugeben. In anderen Fällen öffnet sich ein Trojaner, ein Programm, das sich unbemerkt auf der Festplatte installiert. Es versucht, private Daten auf dem Computer auszuspionieren oder Schaden auf der Festplatte anzurichten.
Auch gefälschte E-Mail-Rechnungen tauchen in zahlreichen Varianten auf. Die Betrugsmuster dahinter sind jedoch stets ähnlich. So werden die Empfänger immer wieder aufgefordert, fällige Gebühren oder offene Rechnungen zu begleichen. Falsche Zahlungsaufforderungen kursieren auch im Namen verschiedener großer deutscher Unternehmen.
Wenn dubiose E-Mails in Ihrem Postfach landen, löschen Sie diese am besten sofort. Geben Sie keinesfalls persönliche Daten ein und klicken Sie nicht auf mitgeschickte Dateien.
Natürlich ist nicht jede Online-Rechnung eine Fälschung. Wenn Sie tatsächlich Kunde des Absenders sind, prüfen Sie zunächst die in Rechnung gestellte Leistung. Bleiben dann noch Zweifel, rufen Sie am besten bei dem betreffenden Unternehmen an und fragen nach, ob tatsächlich eine E-Mail-Rechnung an Sie verschickt wurde.
Erkundigen Sie sich auch, für welche Leistung die Zahlung gefordert wird. Sind Sie sich über die Seriosität eines Unternehmens unklar, wenden Sie sich am besten an eine Verbraucherzentrale.