Schlagwort: Vorzeitige Rückzahlung

Welche persönlichen Daten werden bei meiner Kreditanfrage gespeichert?

Wenn Sie einen Kreditantrag stellen, stellt die Bank eine Anfrage bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa). Die Schufa speichert daraufhin wesentliche Daten wie Ihren Namen, den angefragten Kreditbetrag samt Laufzeit, den Beginn des Kredits und weitere Besonderheiten wie vorzeitige Rückzahlung oder Laufzeitverlängerung. Vor allem aber speichert die Schufa auch Daten über vertragswidriges Verhalten. Zu verhindern ist diese Speicherung meist nicht, da Sie mit Ihrer Kreditanfrage meist eine Einwilligung dafür geben müssen, dass Ihre Bank Daten bei der Schufa abfragt. Dazu bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Bankkundens. In der Regel verlangt die Bank beim Kreditantrag seine Erlaubnis zur Einsicht in die gespeicherten Schufa-Daten.

Vorzeitige Rückzahlung

Erfüllt der Kreditnehmer vorzeitig seine Verpflichtung aus einem Kreditvertrag, spricht man auch von einer vorzeitigen Kredittilgung. Diese ist gesetzlich in §14 ^Verbraucherkreditgesetz^ geregelt. Eine vorzeitige Tilgung bietet die Möglichkeit, einen ^Ratenkredit^ nicht erst mit dem Ablauf der letzten Rate zurück zu bezahlen, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung müssen die Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten dem Kreditnehmer anteilsmäßig zurückbezahlt werden bzw. kostenmindernd angerechnet werden. Allerdings kann der Kreditgeber die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten für die ersten neun Monate der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit auch dann verlangen, wenn der Verbraucher seine Verbindlichkeiten vor Ablauf dieses Zeitraums erfüllt.