Schlagwort: Versicherungsvertragsgesetz

Alte Oldenburger Krankenversicherung erhält A++

Im siebten Folgerating vergibt Assekurata der Alte Oldenburger Krankenversicherung AG die Bestnote exzellent. Auch diesmal kann die Gesellschaft in vier der fünf untersuchten Teilqualitäten voll und ganz überzeugen, so dass diese mit exzellent ausgezeichnet werden.
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Verbraucherzentrale zur VVG-Reform

Die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bringt für Versicherte zahlreiche Verbesserungen, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Einziger Wermutstropfen:
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5,6 Prozent Gesamtverzinsung für die Kunden – auch ohne stille Reserven

Der Debeka Lebensversicherungsverein auf Gegenseitigkeit hält auch im kommenden Jahr seine laufende Überschussbeteiligung einschließlich der Garantieverzinsung auf dem außergewöhnlich hohen Niveau von 5,1 Prozent.
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Verliere ich den Versicherungsschutz, wenn ich mit den Beitragszahlungen im Verzug bin?

Die Folgen vom Zahlungsverzug bei Versicherungsverträgen regelt §39 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Ist der Versicherungsnehmer mit den Zahlungen in Verzug, bekommt er eine Mahnung mit den Hinweisen auf die Rechtsfolge. Meist wird hierbei eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung gesetzt.

Bezahlt man während dieser Zeit nicht, ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung nachholt, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

Ist eine Kündigung durch den Versicherer erfolgt, darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr geahndet werden.