Im siebten Folgerating vergibt Assekurata der Alte Oldenburger Krankenversicherung AG die Bestnote exzellent. Auch diesmal kann die Gesellschaft in vier der fünf untersuchten Teilqualitäten voll und ganz überzeugen, so dass diese mit exzellent ausgezeichnet werden.
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Schlagwort: Versicherungsvertragsgesetz
AXA: Versicherungsschutz auch für grob fahrlässig verursachte Schäden vereinbaren
Das zum 1. Januar 2008 neu in Kraft getretene Versicherungsvertragsgesetz stellt für Verbraucher in vielen Punkten eine Verbesserung dar. So ist beispielsweise das sogenannte „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ aufgehoben worden:
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Verbraucherzentrale zur VVG-Reform
Die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bringt für Versicherte zahlreiche Verbesserungen, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Einziger Wermutstropfen:
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5,6 Prozent Gesamtverzinsung für die Kunden – auch ohne stille Reserven
Der Debeka Lebensversicherungsverein auf Gegenseitigkeit hält auch im kommenden Jahr seine laufende Ãberschussbeteiligung einschlieÃlich der Garantieverzinsung auf dem auÃergewöhnlich hohen Niveau von 5,1 Prozent.
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2008: Beiträge von privaten Krankenversicherungen
Drastische Beitragserhöhungen einiger privater Krankenversicherer zum Jahreswechsel bringen manchen Versicherten in eine finanzielle Notlage.
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R+V Versicherung: Die Gesamtüberschussbeteiligung steigt 2008
Mit 4,5 Prozent hält die R+V Lebensversicherung AG die laufende Gesamtverzinsung auch 2008 weiterhin auf hohem Niveau.
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HanseMerkur Lebensversicherung: Erhöhung der Überschussbeteiligung
Zusätzlich zu der durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bedingten Erhöhung der Gesamtleistung steigt bei der HanseMerkur Lebensversicherung AG (HML) die Überschussbeteiligung im zweiten Jahr in Folge.
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Verliere ich den Versicherungsschutz, wenn ich mit den Beitragszahlungen im Verzug bin?
Die Folgen vom Zahlungsverzug bei Versicherungsverträgen regelt §39 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Ist der Versicherungsnehmer mit den Zahlungen in Verzug, bekommt er eine Mahnung mit den Hinweisen auf die Rechtsfolge. Meist wird hierbei eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung gesetzt.
Bezahlt man während dieser Zeit nicht, ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung nachholt, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
Ist eine Kündigung durch den Versicherer erfolgt, darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr geahndet werden.
Unfälle: Autofahrer unterschätzen Konsequenzen
Autofahrer unterschätzen Konsequenzen grob fahrlässig verursachter Unfälle. Im vergangenen Jahr ereigneten sich mehr als 400.000 Unfälle aufgrund von Fehlverhalten am Steuer.
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DEVK: Neues Recht für alle Kfz-Kunden ab 2008
Bei der Kfz-Versicherung der DEVK, aber auch in der Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung gilt mit
Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 1. Januar 2008 die günstigere Rechtslage auch für Bestandskunden.
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