Schlagwort: Versicherungsschein

Antragsbindefrist

Die Antragsbindefrist für einen Versicherungsvertrag beträgt vier Wochen. In dieser Zeit kann der Versicherer entscheiden, ob er einen Antrag auf Versicherung annimmt oder nicht. Der Antragsteller ist in dieser Zeit an den von ihm gestellten Antrag gebunden. Die Antragsbindefrist beginnt nachdem das 14-tägige Widerrufsrecht des Kunden abgelaufen ist, in dem er ohne Angabe von Gründen seinen Antrag zurückziehen kann.
Dies gilt in der Regel nur für Neuverträge. Der Antrag gilt von der Versicherung als angenommen, wenn sie dem Kunden den Versicherungsschein übersendet.

Antrag auf Versicherungsschutz

Bevor eine Versicherung tatsächlich zustande kommt, reicht der Versicherungsnehmer einen Antrag auf den gewünschten Versicherungsschutz ein. Die Versicherung hat nun vier Wochen Zeit, diesen Antrag zu prüfen. Dann muss sie den Antrag entweder annehmen oder ablehnen bzw. zu veränderten Bedingungen annehmen. Dauert die Prüfung länger als vier Wochen, kann der Versicherungsnehmer seinen Antrag zurückziehen. Erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung oder einen Versicherungsschein, gilt der Antrag auf Versicherungsschutz als angenommen.