Jeder, der berechtigt ist, eine Beihilfe in der privaten Krankenversicherung zu erhalten, braucht eine Beihilfebescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfeberechtigungsstelle. Diese erhält der Versicherte von seiner Krankenversicherung mit dem Versicherungsschein.
Schlagwort: Versicherungsschein
Antragsbindefrist
Die Antragsbindefrist für einen Versicherungsvertrag beträgt vier Wochen. In dieser Zeit kann der Versicherer entscheiden, ob er einen Antrag auf Versicherung annimmt oder nicht. Der Antragsteller ist in dieser Zeit an den von ihm gestellten Antrag gebunden. Die Antragsbindefrist beginnt nachdem das 14-tägige Widerrufsrecht des Kunden abgelaufen ist, in dem er ohne Angabe von Gründen seinen Antrag zurückziehen kann.
Dies gilt in der Regel nur für Neuverträge. Der Antrag gilt von der Versicherung als angenommen, wenn sie dem Kunden den Versicherungsschein übersendet.
Antrag auf Versicherungsschutz
Bevor eine Versicherung tatsächlich zustande kommt, reicht der Versicherungsnehmer einen Antrag auf den gewünschten Versicherungsschutz ein. Die Versicherung hat nun vier Wochen Zeit, diesen Antrag zu prüfen. Dann muss sie den Antrag entweder annehmen oder ablehnen bzw. zu veränderten Bedingungen annehmen. Dauert die Prüfung länger als vier Wochen, kann der Versicherungsnehmer seinen Antrag zurückziehen. Erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung oder einen Versicherungsschein, gilt der Antrag auf Versicherungsschutz als angenommen.
Wer erhält die Versicherungssumme?
Derjenige, der im Versicherungsschein als Bezugsberechtigter genannt ist, erhält die Versicherungssumme. Wurde kein Bezugsberechtigter genannt, haben die rechtmäßigen Erben des Versicherten Anspruch auf die Versicherungssumme.
Was ist ein Versicherungsschein?
Nach Vertragsabschluss sendet Ihnen die Versicherung den Versicherungsschein zu. Auf diesem sind alle wichtigen Daten vermerkt, er beweist im Versicherungsfall, dass eine Versicherung abgeschlossen wurde.