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Sturmtief „Xynthia“: Betroffene sollen sich schnell an ihren Versicherer wenden

Die Betroffenen des Sturmtiefs „Xynthia“ sollen sich schnell mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen und ihre Schäden melden. Das raten die deutschen Versicherer ihren Kunden. „Die meisten Schäden an Häusern und Autos sind in der Regel versichert, denn ab Windstärke acht kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung für Schäden auf. Die Versicherer werden ihren Kunden schnell und unbürokratisch helfen und können auch den Kontakt zu Handwerkern herstellen“, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag in Berlin mit. Von Windstärke acht an spricht man von Sturm. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometer je Stunde. Sturmtief „Xynthia“ fegte am Sonntag mit bis zu 166 Kilometern je Stunde über Deutschland hinweg.

Dabei kommt die Wohngebäudeversicherung für Gebäudeschäden auf, die etwa durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind. Wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat, sind Folgeschäden durch Niederschläge ebenfalls versichert.

Die Hausratversicherung ersetzt Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung. Auch in diesem Fall sind die Folgeschäden – die etwa nach einer Dachabdeckung am Hausrat auftreten können – mitversichert.

Schäden am Auto sind durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dabei werden nicht nur die Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Wagen verursacht, wenn etwa das Fahrzeug umgekippt sein sollte, sondern auch Schäden, die durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste, entstanden sind. Einen Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte nicht zu befürchten; Sturmschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Pressemitteilung vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Doppelversicherung

Generell muss ein Versicherter darauf achten, dass er nicht „doppelt“ versichert ist. Ein Beispiel: Bei der Haftpflichtversicherung können sich Paare häufig eine Versicherung sparen. Beide können sich nämlich über einen einzigen Vertrag versichern lassen.

Der am längsten bestehende Vertrag wird dabei fortgeführt. Die „jüngere“ Police kann fristlos gekündigt werden. Allerdings gibt es bei gemeinsamen Verträgen untereinander keine Haftung. Wenn also der neue Mitbewohner die teure Stereoanlage ruiniert, kommt die Versicherung dafür nicht auf.