Im Todesfall des Versicherten dient die Risikolebensversicherung dem Schutz der Familie, die so finanziell abgesichert ist. Die gesetzliche Rentenversorgung der Hinterbliebenen ist gering, im Jahr 2006 lag die durchschnittliche Höhe der Witwer- und Witwenrenten bei 523 Euro.
Hinterbliebene haben erst nach einer Versicherungszeit von fünf Jahren Anspruch auf diese Rente, die immer nur einen Teil der bis dahin erwirtschafteten Rentenansprüche des Verstorbenen ausmacht.