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Wozu brauche ich eine Risikolebensversicherung?

Im Todesfall des Versicherten dient die Risikolebensversicherung dem Schutz der Familie, die so finanziell abgesichert ist. Die gesetzliche Rentenversorgung der Hinterbliebenen ist gering, im Jahr 2006 lag die durchschnittliche Höhe der Witwer- und Witwenrenten bei 523 Euro.

Hinterbliebene haben erst nach einer Versicherungszeit von fünf Jahren Anspruch auf diese Rente, die immer nur einen Teil der bis dahin erwirtschafteten Rentenansprüche des Verstorbenen ausmacht.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall. Stirbt der Versicherte im Laufe der Vertragsdauer, erhalten diese eine vereinbarte Versicherungssumme. Falls der Todesfall nicht während der Vertragslaufzeit eintritt, wird die Versicherungssumme nicht ausgezahlt.

Wer bekommt die Rente, wenn der Versicherte in der Auszahlungsphase stirbt?

Kommt es zum Todesfall nach Beginn der Rentenzahlungen, so ist die restliche Rente nicht auf einen Bezugsberechtigten vererbbar. Deswegen ist es wichtig, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Die Rente wird dann nach dem Tod des Rentners bis zum Ende dieser Garantiezeit an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Die Rentengarantiezeit kann individuell vereinbart werden.

Was ist, wenn der Versicherte noch während der Sparphase stirbt?

Der Riester-Sparer kann das Bezugsrecht für den Todesfall vor Rentenbeginn frei wählen. Es ist jedoch zu beachten, dass im Todesfall sämtliche Zulagen und Steuervorteile aus dem entstandenen Guthaben zurückgezahlt werden müssen.
Doch das kann man umgehen: Stirbt der Partner vor Beginn der Rentenzahlungen, kann der überlebende Ehepartner, sofern er bezugsberechtigt ist, das im Riester-Vertrag vorhandene Kapital inklusive der Zulagen in seinen eigenen Riester-Vertrag überführen. Hat der Hinterbliebene keinen eigenen Riester-Vertrag, dann kann er zu diesem Zweck einen abschließen, auch wenn er nicht förderberechtigt ist.
Ist kein Ehepartner da oder wurde das Bezugsrecht anderweitig bestimmt, wird das vorhandene Kapital an die Erben, bzw. Bezugsberechtigten ausgezahlt. Zulagen und erwirtschaftete Steuervorteile müssen dann zurückgezahlt werden.

Deutsche Rentenversicherung: Besteuerung von Alterseinkünften

Seit 2005 ist die Besteuerung von Alterseinkünften neu geregelt. Umfassende Informationen zu dem Thema enthält die Broschüre "Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht", die gerade in einer neuen Auflage erschienen ist.
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