In der Zeitung hatte eine Immobilienmaklerin eine Wohnung mit folgender Annonce angeboten: MA-Waldhof, 3 ZKB-DG, Balkon, ca. 76 Quadratmeter, Parkett, EBK, DM 890 + NK angeboten. Vor Abschluss des Mietvertrages erhielt die Klägerin eine detaillierte Wohnflächenberechnung, in der die Gesamtgröße der Wohnung mit 76,45 qm ausgewiesen wird. Der Mietvertrag selber wies keine Größenangabe auf und war im Vordruck auch nicht vorgesehen.
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Schlagwort: Vermieter
BGH-Urteil: Mietminderung wegen falscher Wohnungsgröße in Annonce
Wird in einer Wohnungsanzeige fälschlicherweise eine zu große Quadratmeterzahl für die Wohnfläche angegeben, kann der spätere Mieter einen Anspruch auf Mietminderung haben. Dies gilt der D.A.S. zufolge auch dann, wenn der Mietvertrag keine Angaben zur Wohnungsgröße enthält. Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 256/09.
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Urteil: Vom Vermieter abgemahnt – Betroffener konnte rechtlich nicht dagegen vorgehen
Man kennt es aus dem Arbeitsrecht. Dort ist die Abmahnung eines Beschäftigten durch seinen Arbeitgeber ein durchaus ernst zu nehmender Vorgang, und sie spielt in Kündigungsprozessen immer wieder eine Rolle. Wie aber ist es rechtlich einzuschätzen, wenn ein Wohnungseigentümer seinen Mieter abmahnt? Das hat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS bei weitem nicht solch eine Bedeutung – und deswegen ist es nicht einmal möglich, vor Gericht dagegen vorzugehen. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 139/07)
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Recht und Steuern: Eigentümer wollte Gutachten zur Mieterhöhung umlegen
Ein großer Teil des Streits zwischen Eigentümern und Mietern dreht sich um die Frage der Nebenkosten. Die Interessen der Parteien weichen naturgemäß deutlich voneinander ab. Während die Eigentümer die ihnen entstandenen Ausgaben für eine Immobilie weitgehend umlegen wollen, ordnen die Mieter vieles davon dem Verantwortungsbereich des Eigentümers zu. Ein Gutachten zur geplanten Mieterhöhung gehört nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in der Regel nicht zu den vom Mieter zu tragenden Nebenkosten. So entschied es ein Gericht am Beispiel einer konkreten juristischen Auseinandersetzung.
(Landgericht Mainz, Aktenzeichen 3 T 16/04)
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Recht und Steuern: Mieter mussten draußen bleiben
Der Gesetzgeber legt einen strengen Maßstab an die Einberufung und den Ablauf von Eigentümerversammlungen. Das ist auch nicht verwunderlich, denn häufig werden bei solchen Treffen Beschlüsse gefasst, die weit reichende finanzielle Konsequenzen haben. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, zum Beispiel dem Verwalter, darf daher kein Dritter an Eigentümerversammlungen teilnehmen. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gilt das auch für Mieter – zumindest in größeren Wohnanlagen. (Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen 94 C 26/08)
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Nebenkosten-Falle – Welche Nebenkosten Mieter wirklich übernehmen müssen
Zur Miete wohnen, besonders in Ballungsräumen, ist meist eine teure Angelegenheit. Kommt zur vielerorts kontinuierlich steigenden Miete dann auch noch eine gesalzene Nebenkostenabrechnung hinzu, gefriert auch dem gut verdienenden Mieter mitunter schon einmal das Lächeln. Aber ruhig Blut: Immer wieder schleichen sich Fehler bei der Abrechnung ein, werden Messergebnisse falsch umgelegt oder unzulässige Posten mitberechnet. Was tatsächlich auf die Nebenkostenabrechnung gehört und wie Mieter feststellen, ob alles mit rechten Dingen zugeht, zeigt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Dass alle Neben- bzw. Betriebskosten zusätzlich zur vereinbarten Miete vom Mieter getragen werden müssen, ist eine weit verbreitete Fehlannahme. Denn nur, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht, ist der Mieter auch tatsächlich zur Übernahme verpflichtet. „Zwar setzen sich Mietkosten in heutigen Verträgen üblicherweise explizit aus Grundmiete und tatsächlich anfallenden Nebenkosten zusammen, doch gibt es auch immer noch andere Konzepte: Bei der so genannten Teilinklusivmiete übernimmt der Mieter lediglich einen Teil der gesamten Betriebskosten, wie zum Beispiel die verbrauchsabhängigen Wasser-, Müllabfuhr- und Heizungskosten“, erklärt Juristin Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: „Die anderen Nebenkosten sind in der Miete enthalten.“ Wer sich also nicht völlig sicher ist, zu welcher Mietart sein Wohnverhältnis zählt, sollte einen kritischen Blick in seinen Mietvertrag werfen.
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Umzug: Tipps zu Versicherungen und Steuern
Endlich ist er da! Der Frühling ist nicht nur eine beliebte Jahreszeit für den Frühjahrsputz sondern auch für einen Wohnungswechsel. Wenn nur der lästige Umzug nicht wäre. Wie Sie gut versichert in die neue Wohnung kommen und beim Umzug auch noch sparen, lesen Sie in diesem Text.
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Schweigen schadete – Hausverkäufer hatte nicht über Asbestbelastung aufgeklärt
Der Verkäufer einer Immobilie kann einen Interessenten nicht über alle Details zu einem Objekt aufklären. Das verlangt auch der Gesetzgeber nicht von ihm. Selbst bestimmte Mängel, die für einen Typ von Häusern „normal“ oder mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, müssen nicht immer erwähnt werden. Eine schwer wiegende Asbestbelastung darf allerdings nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht verschwiegen werden. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 30/08)
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Vermieter kann wegen Eigenbedarfs für Nichte kündigen
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass eine Nichte als Familienangehörige im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB anzusehen ist und eine Eigenbedarfskündigung deshalb berechtigt war.
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Studie: Vermieter im Osten verlangen öfters einen Einkommensnachweis
Ostdeutsche Vermieter achten stärker auf die Liquidität ihrer Mieter als Vermieter im Westen. Dort können Mietinteressenten mitunter auch mit Sympathie punkten. Dies hat ImmobilienScout24 in einer aktuellen Befragung unter 1.046 Vermietern herausgefunden.
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