Nicht selten möchten und müssen Immobilienbesitzer genau wissen, was ihre Eigentumswoh-nung oder ihr Haus wert ist. Der eine benötigt diese Bewertung unter steuerlichen Aspekten, ein anderer will seine Immobilie schon zu Lebzeiten verschenken oder an die künftigen Erben über-tragen, wieder ein anderer möchte einfach nur wissen, wie hoch sein Vermögen ist. Nicht selten erfordern aber auch veränderte Lebensumstände, dass eine Immobilie verkauft werden muss. Sei es, weil wegen eines Arbeitsplatzwechsels ein Umzug notwendig wird oder weil eine Ehe geschieden werden und ein Zugewinnausgleich erfolgen soll.
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Schlagwort: Verkaufsprospekt
Bei mangelhafter Ware volles Geld zurück
Zweimal reklamiert und die externe Festplatte funktionierte immer noch nicht richtig. Die Leipzigerin wollte nun ihr Geld zurück.
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Bauträgerleistung – Prospekt kann entscheidend sein
Bauträger müssen bei der Gestaltung von Prospekten oder Modellen besondere Sorgfalt walten lassen. „Ein dem Erwerber übergebener Prospekt kann nämlich für die Beurteilung der Frage, welche werkvertragliche Verpflichtung ein Bauträger übernimmt, ausschlaggebend sein“, sagt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.
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Verkaufsprospekt
Der Verkaufsprospekt ist dem Erwerber kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Verkaufsprospekt muss unter anderem folgendes enthalten: Firma, Rechtsform, Sitz der Hauptverwaltung der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank, Art und Hauptmerkmale der Anteile des Sondervermögens, eine Beschreibung der Anlageziele, Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine, die Höhe des Ausgabeaufschlags und anderer anfallender Gebühren, Häufigkeit der Ausschüttung von Erträgen, Kurzangaben über die für die Anteilsinhaber bedeutsamen Steuervorschriften, Belehrung des Käufers über das Recht des Widerrufs.
Dem Verkaufsprospekt sind die Vertragsbedingungen und der letzte Rechenschaftsbericht beizufügen.