Schlagwort: Teilkaskoversicherung

Selbstbeteiligung- ja oder nein? Und in welcher Höhe?

Bei der Vollkasko und bei Teilkasko ist es üblich eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.
Unabhängig davon, ob man sich für Voll- oder Teilkaskoversicherung entscheidet, lohnt es sich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Diese hat auch positiven Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrages.

Die Höhe der Selbstbeteiligungen kann je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Je höher eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist, desto günstiger die zu zahlende Prämie. Im Schadenfall ist jedoch die Selbstbeteiligung auf jeden Fall selbst zu bezahlen.

Eine Selbstbeteiligung in der Kfz Haftpflicht Versicherung ist nicht möglich.

Worin unterscheiden sich verschiedene Tarife?

Bei einer guten Autoversicherung darf man nicht nur auf den Preis achten, sondern muss auch die angebotenen Leistungen im Augen behalten.

Jeder Versicherungsnehmer sollte seinen individuellen Bedarf prüfen und daraufhin die passende Versicherung auswählen. Im folgenden Abschnitt finden Sie die wichtigsten Punkte, in denen sich die Kfz-Tarife der Versicherungen unterscheiden.

Deckungssummen
In Bereich der Haftpflichtversicherung unterscheiden sich die Deckungssummen, welche die Versicherung im Schadensfall maximal übernimmt. Je nach Tarif beträgt die Grenze 50 oder 100 Millionen. Euro. Allerdings sind schon Haftpflichtschäden im Umfang von 50 Millionen Euro extrem selten.

Mallorca-Police
Die „Mallorca-Police“ ist eine Klausel, nach der die Haftpflichtversicherung bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland zahlt, wenn die verursachten Schäden nicht vollständig von der Versicherung des Mietwagens übernommen werden. Da die Versicherungssummen beispielsweise in einigen südeuropäischen Ländern viel niedriger als in Deutschland sind, kann ein Schaden dort schnell die Deckung übersteigen.

Fahrlässigkeit
Viele Versicherungsbedingungen sehen vor, daß die Versicherung die Übernahme von Vollkaskoschäden verweigern kann, wenn der Fahrer „grob fahrlässig“ gehandelt hat. Kommt es zu einem Unfall, weil der Fahrer gerade einen neuen Sender am Autoradio gesucht hat, kann dies unter Umständen schon ausreichen, dass die Versicherung nicht zahlen muss.

Marderbiss
Werden Schläuche und Kabel durch Marderbiss zerstört, kann dies zu gravierenden Schäden am Auto führen. In diesem Fall ist es wichtig, ob die Versicherung nur den – vergleichsweise geringen – Schaden ersetzt, der durch den Marder selbst verursacht wurde, oder auch die Folgeschäden, die bis zum Totalschaden reichen können.

Wildschäden
Wildschäden werden häufig nur für Unfälle mit so genanntem Haarwild – beispielsweise Rehe und Wildschweine – übernommen. Jedoch haben einige Versicherer den Versicherungsschutz auf den Zusammenstoß mit Hund, Schaf, Rind usw. erweitert, bei anderen wurde dieser sogar auf alle Wirbeltiere erweitert.

Totalschaden
Grundsätzlich zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Totalschaden nur soviel, wie ein gleichwertiges Fahrzeug kostet. In manchen Versicherungsbedingungen ist jedoch geregelt, dass bei Neuwagen bis zu einem bestimmten Alter der Neupreis erstattet wird und nicht der Zeitwert.

Zubehör
Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich teilweise deutlich in der Höhe, bis zu der Zubehör – wie beispielsweise ein Autoradio oder das Navigationsgerät – mitversichert ist.

GAP-Deckung
Wird ein Fahrzeug über Leasing finanziert, kann es wichtig sein, ob der Tarif eine so genannte GAP-Deckung anbietet. Das bedeutet, dass im Schadensfall nicht nur der Zeitwert ersetzt wird, sondern – falls notwendig – der weitaus höhere Restbuchwert des Fahrzeugs, der noch an die Leasingfirma bezahlt werden muss.

Schadenfreiheitsklasse
Mit der Zahl der unfallfrei gefahrenen Jahre sinkt der Versicherungsbeitrag deutlich, denn der Rabatt steigt mit der Schadenfreiheitsklasse. Die verschiedenen Tarife unterscheiden sich jedoch stark in den Voraussetzungen, unter denen der erworbene Schadensfreiheitsrabatt auf andere Personen übertragen werden kann.

Rabattretter
Auch gibt es Unterschiede beim „Rabattretter“. Das ist eine Klausel, die langjährig unfallfreie Fahrer nach dem ersten Unfall vor einem Prämienanstieg bewahrt. Sie werden zwar in der Schadenfreiheitsklasse herabgestuft, behalten aber den hohen Schadenfreiheitsrabatt.

Elementarschäden
Zuletzt sind auch Unterschiede in den Versicherungsbedingungen bei der Abdeckung von Elementarschäden zu verzeichnen. Einige Tarife bieten zusätzlichen Schutz in der Teilkaskoversicherung: Neben Beschädigungen durch Brand, Hagel und Sturm sind dann auch Schäden durch weitere Naturgewalten wie Lawinen abgesichert.

Was unterscheidet Teil- und Vollkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Schäden, die durch Brand oder Explosion, Diebstahl, höhere Gewalt – wie etwa Sturm und Hagel -, Wild, Glasbruch oder Kurzschluss, bzw. Brand- und Schmorschäden an der Verkabelung entstanden sind.

In der Vollkaskoversicherung ist bereits die Teilkaskoversicherung enthalten. Das bedeutet, dass sie die gleichen Leistungen enthält. Darüber hinaus deckt sie alle Schäden ab, die durch einen Unfall oder Vandalismus und mutwillige Beschädigungen durch fremde Personen entstehen.