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Gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung?

Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform (1.4.2007) besteht die Pflicht, sich in einer Krankenkasse zu versichern. Dies gilt für Personengruppen, die der gesetzlichen Kasse zugerechnet werden.

Frühere privat Versicherte, die ihre Krankenversicherung verlassen haben oder von der Kasse gekündigt worden, können seit 1. Juli 2007 wieder den so genannten Standardtarif der privaten Kassen wählen. Dabei dürfen von den Kassen keine Mitgliedsanträge abgelehnt werden. Eine Versicherungspflicht für ehemals privat Versicherte besteht erst ab 1. Januar 2009.

Fondspolice gilt als ideales Vorsorgeprodukt

Auch vor Einführung des neuen Steuerprivilegs werden sich Fondspolicen gut verkaufen: Wenn 2009 die Abgeltungssteuer in Kraft tritt, gehören fondsgebundene Lebensversicherungen zu den wenigen Anlageformen, deren Kapitalerträge der Fiskus während der Laufzeit verschont.
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Bis 2010 will die Postbank die Zahl der Stammkunden auf 5,2 Millionen steigern

Die Postbank will mit einer weiterentwickelten Strategie ihre Position im deutschen Bankenmarkt weiter ausbauen. Dazu hat die Bank ein alle Einheiten umfassendes Programm namens „Next Step“ aufgelegt.
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