Einige Versicherungen bieten im Zeitraum zwischen Krankheitsbeginn und Feststellung der Berufsunfähigkeit eine Stundungsmöglichkeit der Beitragszahlung an. Das heißt der Versicherte muss in diesem Zeitraum keine Beiträge bezahlen.
Einige Versicherungen bieten im Zeitraum zwischen Krankheitsbeginn und Feststellung der Berufsunfähigkeit eine Stundungsmöglichkeit der Beitragszahlung an. Das heißt der Versicherte muss in diesem Zeitraum keine Beiträge bezahlen.