Häufig stoßen Finanzbehörden, die bei ihren Ermittlungen gegen Steuerhinterzieher Auskünfte im Ausland einholen müssen, an Grenzen. Denn bei Tätigkeiten, die über das deutsche Staatsgebiet hinausreichen, sind die Finanzbehörden auf die Amtshilfe ausländischer Finanzbehörden angewiesen.
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