Schlagwort: Steuern

Muss ich später eine Riester-Rente versteuern?

Da der Aufbau der privaten Zusatzrente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, sollen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommenssteuer unterliegen. Die Renten sind dann also nicht nur mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten sind im Alter voll zu versteuern.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie auch Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern.
Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die gesamte monatlich bezahlte Rente nach dem dann geltenden Einkommenssteuersatz versteuern. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Bankssparpläne.

Bausparen: Neue Spielregeln zur Wohnungsbauprämie

Wohnungsbaupraemie Für viele Deutsche führt der Weg zum eigenen Haus immer noch über den guten alten Bausparvertrag. Das liegt sicher auch an der staatlichen Förderung durch die Wohnungsbauprämie. Ab 2009 dürfen geförderte Bausparguthaben jedoch nur noch für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Was diese Änderung für Ihren Bausparvertrag bedeutet, lesen Sie in unserem Text.
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Was ist Wohn-Riester?

Auch beim Wohn-Riester werden die Zulagen vom Staat und die Eigenbeiträge genutzt, um ein Haus zu bauen, eine Wohnung zu kaufen oder ein Wohnobjekt zu entschulden. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbst genutzte Immobilie. Hintergrund des Wohn-Riester-Modells ist, dass Wohneigentum als Altersvorsorge genauso gefördert werden soll wie andere Arten der privaten Altersvorsorge.

Auch bei der Eigenheimrente wird wie bei der herkömmlichen Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung angewandt: Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern – mit seinem persönlichen Steuersatz.
Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.

Zu Beginn der „Auszahlungsphase“ also wenn die anderen – „normalen“ – Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung peu á peu: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an ein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von 10 Jahren wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen. Für Immobilienbesitzer, die den Steuerrabatt von 30 Prozent nutzen, gilt eine Haltefrist von 20 Jahren.

Im Test: Citi Travel Pass Card der Citibank

test Bonusmeilen sammeln mit der Kreditkarte ist nicht neu. Jedoch kann man bei den meisten Bonusprogrammen die Flugmeilen nur bei einer Fluggesellschaft einlösen. Anders bei der Citi Travel Pass Card der Citibank. Hier können die Karteninhaber ihre Meilen gegen Flüge mit allen in Deutschland aktiven Fluggesellschaften eintauschen. Und als Sahnehäubchen erhält man bei der Anmeldung einen Hotelgutschein für zwei Personen. Was die Kreditkarte sonst noch bietet, lesen Sie in unserem aktuellen Produkttest.
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Helaba 2007: Landesbank Hessen-Thüringen wächst im Kundengeschäft

Die Helaba Landesbank Hessen-Thüringen legt für 2007 erstmals einen Jahresabschluss nach IFRS vor. In ihm sind zusätzlich zu den bisher bereits nach HGB konsolidierten Tochtergesellschaften auch alle Zweckgesellschaften gemäß SIC 12 einbezogen.
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TeamBank AG: 2008 bleibt easyCredit mit VR-Banken auf Erfolgskurs

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2007 hat die TeamBank AG ihr Bestandsvolumen um 17% auf 4,63 Mrd. Euro erhöht. „Dieses stolze Plus resultiert aus der Stärke der 914 Volksbanken und Raiffeisenbanken, die in einem rückläufigen Gesamtmarkt ihre Kundennähe und ihre Beratungskompetenz konsequent nutzen“, sagte Theophil Graband, Vorstandsvorsitzender der TeamBank AG, anlässlich der Bilanzvorlage.
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Bilanz 2007: VHV Gruppe erneut mit Marktanteilsgewinnen

Die VHV Gruppe, Hannover, setzte 2007 ihren stabilen Wachstumskurs fort und konnte in wesentlichen Geschäftsfeldern ihren Marktanteil ausbauen. Insgesamt steigerte die Gruppe die Anzahl der Versicherungsverträge um 1 Prozent auf über 7 Millionen Stück (Vj.: 6,9 Mio. Stück).
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Fondsgebundene Rentenversicherung: VorsorgeKonzept-Plus der R+V Lebensversicherung

Die R+V Lebensversicherung AG hat zum 1. April 2008 das neue R+V-VorsorgeKonzept-Plus auf den Markt gebracht. Die fondsgebundene Rentenversicherung verbindet die Vorteile einer privaten Rentenversicherung mit den Ertragschancen eines Fondssparplans.
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