Schlagwort: Steuererklärung

Abgabefrist der Steuererklärung endet am 31. Mai 2012

Auch in diesem Jahr muss die Steuererklärung wieder bis zum 31. Mai bei den Finanzämtern abgegeben werden. Die gleiche Frist zur Abgabe der Steuererklärung gilt auch für die Erklärung zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer sowie zur Umsatzsteuer.

Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater angefertigt endet die Frist abweichend am 31. Dezember 2012. Aufgrund begründeter Einzelanträge kann die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 28. Februar 2013 verlängert werden. Eine weitergehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.

Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des fünften Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2011/2012 folgt.

Unser Tipp: Erledigen Sie Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt. Die neueste Version der Online-Steuererklärung Lohnsteuer kompakt für das Steuerjahr 2011 steht ab sofort zur Nutzung bereit. Viele Verbesserungen und Erweiterungen machen dabei die Erledigung der Steuererklärung einfacher denn je. Sie können das Programm kostenlos testen, denn die Dateneingabe und -prüfung sowie die Steuerberechnung sind komplett kostenlos.

Mit Material des Bundesministeriums der Finanzen

Semestergebühren sind abziehbare Ausbildungskosten

Semestergebühren sind Ausbildungskosten. Deshalb können sie in voller Höhe vom Einkommen des Kindes abgezogen werden. Das gilt auch dann, wenn in den Semestergebühren ein Studententicket enthalten ist, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22.09.2011 Az. III R 38/08 entschied. Über diese und über anzuerkennende Aufwendungen informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Weiterlesen »

Spendenmonitor 2011: Weniger Deutsche spenden mehr Geld

Unsicherheit wegen Eurokrise und Staatsverschuldung auf der einen Seite, hohe und stabile Konsumausgaben auf der anderen Seite: Solche uneinheitlichen Wahrnehmungen wirken sich auch auf das Spendenverhalten der Deutschen aus: Einerseits sind weniger Menschen tatsächlich Spender, andererseits geben die Spender deutlich mehr Geld in die Spendendosen oder überweisen es auf die Spendenkonten der gemeinnützigen Organisationen: Im betrachteten Zeitraum Oktober 2010 bis September 2011 spendeten laut „Deutschem Spendenmonitor“ von TNS Infratest nur 35 Prozent der deutschsprachigen Bundesbürger ab 14 Jahre an nationale und internationale Hilfsorganisationen – ein Tiefstand seit Beginn der Erhebungen 1995.
Weiterlesen »

Baden-Württemberg stoppt Versand der Steuererklärungsvordrucke

Die Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg stellt ab sofort den Zentralversand der Steuererklärungsvordrucke ein. Das gilt erstmals für die Steuererklärung für das Jahr 2011. „Der Papierversand der Erklärungsvordrucke ist nicht mehr zeitgemäß, teuer und auch nicht umweltfreundlich“, so die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Andrea Heck.

Weiterlesen »

1% der Steuerpflichtigen zahlt 25 % der Einkommensteuer

1 % der erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in Deutschland erzielte im Jahr 2007 Einkünfte von mehr als 172 000 Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entfielen laut Einkommensteuerstatistik auf diese 383 000 Steuerpflichtigen 13,1 % der Einkünfte und 25,0 % der festgesetzten Lohn- und Einkommensteuer. Die Hälfte der insgesamt 38,4 Millionen Steuerpflichtigen hatte Einkünfte von weniger als 22 500 Euro. Diese Gruppe erzielte zusammen 14,3 % der Einkünfte und trug 3,6 % zur festgesetzten Einkommensteuer bei. Das sind erste Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik 2007, die alle drei Jahre nach Abschluss der zeitaufwändigen Veranlagungsarbeiten in den Finanzämtern vorgelegt wird.
Weiterlesen »

Steuervereinfachungsgesetz 2011 kommt

Bundestag und Bundesrat haben dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird bereits für 2011 auf 1.000 Euro erhöht. Vor allem entfällt dafür für weitere 550.000 Arbeitnehmer das lästige Belegesammeln. Entsprechend des Vermittlungsergebnisses vom 21. September haben Bundestag und Bundesrat den Vereinfachungen nun grünes Licht gegeben. Die Möglichkeit der zweijährigen Steuererklärung wird es nicht geben.
Weiterlesen »

Kinderbeförderung zur Schule kann nicht von der Steuer abgesetzt werden

Mit Urteil vom 22. Juni 2011 zur Einkommensteuer 2007 (Az.: 2 K 1885/10) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz u.a. zu der Frage Stellung genommen, ob Fahrtaufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass die Eltern ihre Kinder mit dem Kraftfahrzeug zur Schule gebracht hatten, als Werbungskosten (WK) der Eltern/des Vaters oder als außergewöhnliche Belastungen (agB) steuerlich berücksichtigt werden können.
Weiterlesen »

Kilometerpauschale bei dienstlichen Fahrten bald 35 Cent pro Kilometer

Die gestiegenen Kfz-Kosten und Benzinpreisen sorgen für finanzielle Einbußen bei Autofahrern. Umso ärgerlicher ist es, dass viele Steuerzahler für dienstliche Fahrten mit dem privaten Pkw nur 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet bekommen. Angestellte im öffentlichen Dienst fahren zum Teil besser, denn sie können bis zu 0,35 Euro steuerfrei erstattet bekommen, wenn sie mit ihrem privaten Pkw im Auftrag ihres Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes unterwegs sind. Gegen diese Ungleichbehandlung ist jetzt ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Sie ist unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1008/11 anhängig.
Weiterlesen »

Für die Absetzbarkeit müssen Geschäftsessen nicht immer erfolgreich sein

Geschäftsessen sind rein berufliche Veranstaltungen ohne privaten Anlass. Die Kosten können Sie deshalb als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Ob das Geschäftsessen tatsächlich zu nachvollziehbaren Einnahmen geführt hat, geht das Finanzamt nichts an. Ein Finanzamt verweigerte einem Unternehmen die Anerkennung von Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden, weil nicht nachgewiesen wurde, dass das Geschäftsessen „nachvollziehbare Einnahmen“ gebracht habe.
Weiterlesen »

Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium können in voller Höhe abziehbar sein

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 28. Juli 2011 VI R 38/10 und VI R 7/10 entschieden, dass das seit 2004 geltende Abzugsverbot für Kosten eines Erststudiums und einer Erstausbildung der Abziehbarkeit beruflich veranlasster Kosten für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium auch dann nicht entgegensteht, wenn der Steuerpflichtige diese Berufsausbildung unmittelbar im Anschluss an seine Schulausbildung aufgenommen hatte.

In einem der vom BFH entschiedenen Fälle nahm der Kläger bei einer Tochtergesellschaft einer Fluglinie die Ausbildung zum Berufspiloten auf. Hierfür entstanden ihm Aufwendungen von annähernd 28.000 Euro. In dieser Höhe beantragte er mit seiner Einkommensteuererklärung 2004 einen Verlustvortrag festzustellen. Er berief sich darauf, dass diese Ausbildungskosten vorweggenommene Werbungskosten für seine künftige nichtselbstständige Tätigkeit als Pilot seien. Im anderen Streitfall hatte die Klägerin ihre Schulausbildung 2004 mit dem Abitur abgeschlossen und anschließend das Medizinstudium aufgenommen. Auch sie machte ihre Aufwendungen für das Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend und beantragte ebenfalls eine entsprechende Verlustfeststellung.

Die Finanzämter lehnten die beantragten Verlustfeststellungen ab. Sie beriefen sich dazu auf die ab 2004 geltende Regelung des § 12 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG), die bestimme, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium im Rahmen der Einkünfteermittlung nicht abziehbar sind, wenn die Aufwendungen nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden. Dieser Auffassung folgten auch die Finanzgerichte.

Die dagegen eingelegten Revisionen der Kläger waren erfolgreich. Der BFH entschied, dass aus § 12 Nr. 5 EStG kein solches generelles Abzugsverbot folge. Denn § 12 Nr. 5 EStG regele ausdrücklich, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium bei den einzelnen Einkunftsarten und vom Gesamtbetrag der Einkünfte nur insoweit nicht abgezogen werden dürften, als in § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG nicht etwas anderes bestimmt sei. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG bestimme jedoch etwas anderes. Denn danach greife der Grundsatz, dass Aufwendungen nur dann als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn nicht der vorrangige Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug zur Anwendung kommt. In beiden Fällen seien aber die Kosten der Ausbildung hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit der Kläger veranlasst, so dass sie als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden müssten.

Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs