Schlagwort: Steuererklärung 2009

ARAG: Fristen für Steuererklärung 2009 einhalten

Steuerzahler, die verpflichtet sind eine Steuererklärung für 2009 abzugeben, müssen diese bis zum 31. Mai 2010 bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Wer die ungeliebte Arbeit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein überlässt, hat mit der Abgabe bis zum 31. Dezember Zeit. Steuerzahlern, die den Abgabetermin nicht einhalten können raten ARAG Experten, beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Fristenverlängerung zu stellen. Darin sollte begründet werden, warum eine fristgerechte Abgabe der Unterlagen nicht möglich ist. Wird die Abrechnung zu spät eingereicht, können die Beamten einen Verspätungszuschlag in Höhe von bis zu zehn Prozent der festgelegten Steuer (höchstens aber 25.000 Euro) erheben.

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Deutsche Rentenversicherung Hessen bescheinigt Rentenhöhe für die Steuererklärung 2009 zum Stichtag 31. Mai 2010

Wer als Rentner steuerpflichtig ist, muss seine Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einreichen; für 2009 also bis zum 31. Mai 2010. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen unterstützt ihre Rentnerinnen und Rentner dabei auf Wunsch mit einer Bescheinigung über den steuerrechtlich relevanten Bruttorentenbetrag für das Jahr 2009, der leicht in die Anlage „R – Renten und andere Leistungen“ zu übertragen ist. Außerdem werden ggf. die vom Rentner gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bescheinigt, die in Zeile 13 der „Anlage Vorsorgeaufwand“ einzutragen sind.

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