Schlagwort: Staat

Riester-Rente: Junge Menschen misstrauen dem Staat

Jeder Fünfte in Deutschland unter 35 rechnet nicht mehr damit, später einmal eine staatliche Rente zu erhalten. Das hat eine repräsentative Umfrage von Ipsos im Auftrag der HanseMerkur Versicherungsgruppe ergeben. Nur handeln viele noch nicht dementsprechend.
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Steuerjahr 2009: Geplante Änderungen auf einen Blick

Nicht nur die Abgeltungsteuer tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Mit dem neuen Jahressteuergesetz und anderen Maßnahmen gibt es noch weitere wichtige Änderungen für den Steuerzahler. Was das neue Jahr dem Verbraucher bringt, erfahren Sie im nachfolgenden Text.
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Wird die Riester-Rente als Einkommen angerechnet, wenn ich im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen bin?

Ja. Jede Art von Einkommen wird hinzugezogen um den Bedarf an Grundsicherung im Alter zu errechnen, dazu gehören auch die privaten Renten. Allerdings gibt es auch Freibeträge, die bei der Bedarfserrechnung vom Einkommen abgezogen werden.

Kann ich mir das Angesparte auch auszahlen lassen anstatt eine Rente zu beziehen?

Eine Auszahlung ist möglich, aber nur teilweise. Das Hauptaugenmerk der staatlichen Förderkriterien liegt bei der lebenslangen Verrentung des angesammelten Kapitals. Denn die Menschen leben immer länger und das soll finanziell abgesichert sein. Um bereits vor Rentenbeginn sicher zu stellen, wem die Rente zugute kommen soll, kann nur die im Vertrag angegebene Person die Rentenzahlungen erhalten.
Deswegen dürfen die Rentenleistungen auch nur bedingt vererbt und nicht veräußert, kapitalisiert (ausbezahlt), beliehen oder übertragen werden. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass das geförderte Kapital nur für die Alterssicherung genutzt werden kann.

Da diese starren Vorschriften eigentlich der individuellen Gestaltung der eigenen Altersvorsorge widersprechen, wurden Kompromisse eingeräumt. So können 30 Prozent des angesammelten Kapitals eines Riestervertrages zu Beginn der Rente auf einen Schlag ausgezahlt werden, diese Auszahlung muss allerdings versteuert werden.

Muss ich die ausgezahlte Rente wie normales Einkommen versteuern?

Da der Aufbau der privaten Zusatzrente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, sollen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommenssteuer unterliegen. Die Renten sind dann also nicht nur mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten sind im Alter voll zu versteuern.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie auch Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern.

Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die gesamte monatlich bezahlte Rente nach dem dann geltenden Einkommenssteuersatz versteuern. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Bankssparpläne.
Für die Beiträge in eine Riester Rente gibt es steuerliche Abzugsmöglichkeiten, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Muss ich später eine Riester-Rente versteuern?

Da der Aufbau der privaten Zusatzrente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, sollen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommenssteuer unterliegen. Die Renten sind dann also nicht nur mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten sind im Alter voll zu versteuern.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie auch Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern.
Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die gesamte monatlich bezahlte Rente nach dem dann geltenden Einkommenssteuersatz versteuern. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Bankssparpläne.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich durch die Riester-Rente?

Neben den Zulagen bringt auch die steuerliche Förderung der Riester-Rente ein finanzielles Plus für die Anleger. Man kann nicht nur den Eigenanteil, sondern den kompletten Sparbetrag inklusive der staatlichen Zulagen bis zur festgelegten Höchstgrenze als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Im Rahmen der Steuererklärung (Anlage AV) prüft das Finanzamt von selbst, ob die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für den Versicherten einen größeren Vorteil bringen. Wenn der Steuervorteil höher ist als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer.

Für wen lohnt sich die Riester-Rente besonders?

Die Riester-Rente lohnt sich natürlich in erster Linie für alle, die zulagenberechtigt sind. Anspruch auf staatliche Förderung haben alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der andere die Förderung sichern. Wer zu den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern gehört, lesen Sie unter der Frage „Wer bekommt die Förderung?“

Gerade für junge Familien mit noch eher geringem Einkommen ist die private Altersvorsorge über Riester eine lohnende Investition: Von einem niedrigen Einkommen muss auch eine geringere Mindestsparleistung erbracht werden, die Höchstförderung ist für alle Einkommensgruppen gleich. So kann für Familien mit geringem Verdienst die Zulage vom Staat sogar höher ausfallen als die eigentlich zu zahlenden Beiträge, ein Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr wird allerdings immer fällig.

Wie hoch ist die staatliche Förderung durch Steuervorteile?

In der jährlichen Steuererklärung kann man seine Beiträge in die private Altersvorsorge als Sonderausgaben absetzen – und die staatlichen Zulagen gleich mit. Man gibt also die komplette Leistung, die im entsprechenden Jahr in den Riester-Vertrag geflossen ist, als Sonderausgaben an. Allerdings gilt hier eine Höchstgrenze und die beträgt im Jahr 2008 für Ledige 2.100 Euro, jedem Ehepartner steht dieser Höchstbetrag gesondert zu. Je mehr man also in seinen Vertrag einzahlt, desto mehr kann man an der Steuer sparen. Schöpft allerdings der eine seinen Sonderausgabenhöchstbetrag nicht voll aus, kann er den Rest nicht an seinen Partner übertragen.

Das Finanzamt prüft automatisch, ob Ihnen über die Zulage(n) noch eine weitere Steuererstattung zusteht. Sofern Ihnen durch die Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs eine Steuererstattung zusteht, wird sie direkt auf das Konto gezahlt, das Sie für mögliche Rückzahlungen in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Zulage erhalten Sie jedoch direkt auf Ihr Riester-Konto eingezahlt.

Kann ich auch Sonderzahlungen leisten, die über meinen Mindestbeitrag hinausgehen?

Kann ich auch Sonderzahlungen leisten, die über meinen Mindestbeitrag hinausgehen?
Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, muss der Riester-Sparer auf jeden Fall seinen Mindesteigenbeitrag leisten. Die Zahlungen dürfen selbstverständlich auch über den Mindesteigenbeitrag hinausgehen. Mehr als die festen Zulagen zahlt der Staat in diesem Fall allerdings nicht dazu.
Alles, was über dem Sonderausgabenhöchstbetrag liegt, kann – wie der Name schon sagt – nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Und außerdem: Leistungen, die auf Einzahlungen ohne steuerliche Förderung beruhen, werden wie alle anderen nicht geförderten Sparformen besteuert, sind nicht pfändungs- und auch nicht Hartz-IV-sicher.