Die von den EU-Finanzministern beschlossene Anhebung der gesetzlichen Mindesteinlagensicherung von 20.000 auf 50.000 (in Ausnahmefällen auf 100.000) Euro bringt für Sparkassenkunden keine Veränderung.
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Die von den EU-Finanzministern beschlossene Anhebung der gesetzlichen Mindesteinlagensicherung von 20.000 auf 50.000 (in Ausnahmefällen auf 100.000) Euro bringt für Sparkassenkunden keine Veränderung.
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