Schlagwort: Sicherungssystem

Wie funktioniert die Einlagensicherung?

In Deutschland sind die Kundengelder über die Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken GmbH (EdB) per Gesetz geschützt. Die EdB sichert 90 Prozent der jeweiligen Einlage eines Bankkunden, aber höchstens 20.000 Euro je Kunde.
Die Mehrheit der privaten Banken und Bausparkassen bietet aber in Deutschland wesentlich höhere Garantien durch zusätzliche Sicherungsmechanismen. So verfügen die privaten deutschen Banken über ein weltweit anerkanntes Sicherungssystem, das die Sicherheit der Spareinlagen ihrer Kunden jederzeit gewährleistet – den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken (BdB), der vor mehr als 30 Jahren geschaffen wurde.
Der Fonds ist privat organisiert und wird von den fast 200 angeschlossenen Banken freiwillig getragen. Eine ausführliche Übersicht ist beim Bundesverband deutscher Banken erhältlich.
Er schützt die Einlagen der einzelnen Kunden (einschließlich angefallener Zinsen) bis zu einem Wert in Höhe von 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Somit sind auch die Kunden einer kleinen Bank in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Denn selbst wenn die Bank nur das Mindesteigenkapital von 5 Millionen Euro aufzuweisen hat, sind Ersparnisse von bis zu 1,5 Millionen Euro pro Kunde geschützt. Das Eigenkapital der meisten Banken ist jedoch bedeutend höher, wodurch auch die Höhe der pro Kunde gesicherten Einlagen steigt.
Was Privatkunden wissen müssen: Ihr Geld ist sicher. Auch Sparkassen und Raiffeisenbanken
verfügen über ein eigenständiges System für den Notfall, das die Einlagen der Kunden schützt.

Finanzkrise: BVR und DSGV gegen Zusammenlegung der Sicherungssysteme

Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Heinrich Haasis, und das Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der deutschen Volksbanken und Raiffeisen­banken (BVR), Gerhard Hofmann, haben vor Plänen der Bundesregierung gewarnt, die Sicherungssysteme von Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen zusammenzulegen und so die Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu zerstören.
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