Bei Selbstmord zahlt die Versicherung nur dann, wenn der Vertrag schon seit über drei Jahren besteht oder die Tat aufgrund krankhafter geistiger Störung begangen wurde.
Bei Selbstmord zahlt die Versicherung nur dann, wenn der Vertrag schon seit über drei Jahren besteht oder die Tat aufgrund krankhafter geistiger Störung begangen wurde.