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Gilt der Kfz-Schutzbrief auch im Ausland?

Bei Auslandsreisen gehört ein Schutzbrief ins Gepäck. Schutzbriefe werden von den Autoversicherern und von Automobilclubs wie dem ADAC herausgegeben und gelten in der Regel im In- und Ausland. Der Schutzbrief hilft bei einer Panne oder einem Unfall, einem Diebstahl und bei Erkrankung oder Tod des Fahrers. Neben der Pannen- und Unfallhilfe übernimmt der Schutzbrief unter anderem die Kosten für Weiter- oder Heimfahrt, Abschleppen bzw. Bergung des Fahrzeugs sowie für eine eventuelle Verschrottung oder Verzollung, falls das Auto Totalschaden erlitten hat.

Vergleich und Kosten eines Schutzbriefs

In den Leistungen unterscheiden sich Schutzbriefe sehr stark voneinander. Die Konditionen zwischen den verschiedenen Varianten sind sehr unterschiedlich. Auch die Preise unterscheiden sich dementsprechend.

Als Nutzer sollten Sie sich vor dem Bezug eines Schutzbriefs informieren, welche Leistungen wichtig sind. Generell können die Leistungen einzelner Auto-Schutzbriefe in drei unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden: Die Aussteller haben allgemeine Versicherungsbedingungen in den Jahren 1987, 1993 und 1996 aufgestellt. Dabei gilt: je jünger das Datum, desto umfassender der Schutz und umso höher die jährlichen Kosten.

Die meisten Schutzbriefe basieren auf den „93er Bedingungen“. Für den Ernstfall wird eine Pannen- und Unfallhilfe angeboten, was in etwa einer ADACplus-Mitgliedschaft entspricht. Trotz Schutzbrief sind aber nicht alle Leistungen der gelben Engel oder vergleichbarer Dienste gänzlich gratis. Erstattet werden Kosten für eine Pannenhilfe vor Ort zwischen 100 und 120 Euro. Abschleppen wird häufig mit der Pannenhilfe verrechnet.

Bei Erstattungskosten zwischen 150 und 200 Euro kann eine Selbstbeteiligung fällig werden. Einige Schutzbriefaussteller bieten kostenlosen Pannen- und Abschleppdienst nur, wenn sich das Unglück weiter als 50 oder 75 km von zu Hause ereignete. Bergungskosten bei Fahrzeugen, die von der Straße abgekommen sind, erstattet ein Schutzbrief normalerweise voll.

Die Versandkosten von Ersatzteilen ins Ausland sind normalerweise vom Schutzbrief abgedeckt – die Ersatzteile selbst hingegen nicht. Muss das Fahrzeug verschrottet werden, zahlt der Schutzbrief die Auslagen dafür. Gleiches gilt, wenn das Auto vor Ort nicht innerhalb von drei Tagen repariert werden kann und in eine andere Werkstatt muss. Bei einem folgenden Grenzübertritt werden die Zollgebühren übernommen.

Welche Leistungen bietet ein Kfz-Schutzbrief?

Generell können die Leistungen einzelner Auto-Schutzbriefe in drei unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden: Die Aussteller haben allgemeine Versicherungsbedingungen in den Jahren 1987, 1993 und 1996 aufgestellt. Dabei gilt: je jünger das Datum, desto umfassender der Schutz und umso höher die jährlichen Kosten.

Die meisten Schutzbriefe basieren auf den „93er Bedingungen“. Für den Ernstfall wird eine Pannen- und Unfallhilfe angeboten. Erstattet werden Kosten für eine Pannenhilfe vor Ort zwischen 100 und 120 Euro. Abschleppen wird häufig mit der Pannenhilfe verrechnet. Einige Schutzbriefaussteller bieten kostenlosen Pannen- und Abschleppdienst nur, wenn sich das Unglück weiter als 50 oder 75 km von zu Hause ereignete. Bergungskosten bei Fahrzeugen, die von der Straße abgekommen sind, erstattet ein Schutzbrief normalerweise voll.

Die Versandkosten von Ersatzteilen ins Ausland sind normalerweise vom Schutzbrief abgedeckt – die Ersatzteile selbst hingegen nicht. Muss das Fahrzeug verschrottet werden, zahlt der Schutzbrief die Auslagen dafür. Gleiches gilt, wenn das Auto vor Ort nicht innerhalb von drei Tagen repariert werden kann und in eine andere Werkstatt muss. Bei einem folgenden Grenzübertritt werden die Zollgebühren übernommen.

Üblicherweise werden nach einem Fahrzeugausfall die Reisekosten zum Wohn- oder Zielort für alle Insassen gezahlt. Bis zu einer Entfernung von 1.000 bis 1.200 km – je nach Anbieter – erhalten Sie die Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse für alle Mitfahrer zurück. Liegt der Unfallort weiter entfernt, kann auch ein Flug oder eine Bahnfahrt 1. Klasse in Frage kommen.

Alternativ dazu können auch Übernachtungen in einem Hotel bis zu einer Höchstsumme zwischen 50 und 85 Euro pro Person und Nacht in Anspruch genommen werden. Als dritte Möglichkeit kommt die Bezahlung eines Mietwagens für höchstens eine Woche in Frage. Die Tagespauschalen sind natürlich begrenzt. Gleiches gilt für Taxikosten. Wenn das reparierte Fahrzeug abgeholt werden muss, werden unter Umständen die Reisekosten zum Schadensort erstattet, allerdings nur für eine Person.

Eine weitere Sparte von Serviceleistungen bieten die meisten Schutzbriefe bei Krankheits- oder Todesfällen. Beim Tod eines Fahrzeuginsassen wird das Begräbnis im Ausland oder eine Überführung nach Hause erstattet. Medizinisch notwendige Krankenrücktransporte bezahlt der Schutzbrief. Außerdem kann ein Arzt oder Zahnarzt vermittelt und ein Arzneimittelversand organisiert und bezahlt werden. Die Kosten für die Behandlung oder das Medikament selbst übernimmt ein Schutzbrief normalerweise aber nicht. Liegt der Versicherte längere Zeit im Krankenhaus, können die Kosten von Krankenbesuchen bis zu einer Höhe von etwa 500 Euro erstattet werden. Mitunter werden auch Ausgaben für eine außerplanmäßige Rückfahrt übernommen, wenn eine Reise wegen Tod oder Erkrankung eines Mitreisenden oder nahen Verwandten abgebrochen wird. Auch im Handy-Zeitalter können Schutzbrief-Inhaber in dringenden Fällen vom Reiserückruf über den Rundfunk Gebrauch machen.

Oft bieten Schutzbriefe auch Hilfe bei verloren gegangenen Reisedokumenten an. Machen Verlust oder Diebstahl die Reisekasse zunichte, helfen die Versicherungen meist mit einem Darlehen aus.

Diese Standardbedingungen gelten entweder für alle auf den Versicherten und dessen Lebenspartner zugelassenen Fahrzeuge oder, was billiger ist, für ein bestimmtes Fahrzeug. Nicht alle Anbieter haben beide Möglichkeiten im Angebot. Der Schutzbrief greift üblicherweise europaweit – manche auch zusätzlich in den südlichen und östlichen Mittelmeeranrainer-Staaten.

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Schutzbrief

Zusätzlich zu der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko-Versicherung bieten die meisten Versicherer einen Schutzbrief an. Diese erweiterte Form der Kraftfahrzeugs-Haftpflichtversicherung ist entweder kostenlos oder gegen einen geringen Mehrbeitrag erhältlich. Der Schutzbrief umfasst Leistungen wie:

  • Unfall-/Pannenhilfe
  • Fahrzeugbergung
  • Abschleppdienst
  • Bei Fahrausfall durch eine Panne oder einen Unfall – Weiter- bzw. Rückfahrt, gegebenenfalls auch Übernachtung
  • Mietwagen bei Fahrzeugausfall
  • Wiederbeschaffung von Ersatzteilen (auch Ersatzteilversand ins Ausland)
  • Krankentransport
  • Kinderrücktransport
  • Verstorbenenüberführung
  • Schlüsselhilfe
  • Fahrzeugverzollung/-verschrottung
  • Kosten für Krankenbesuch

Hinsichtlich des Serviceumfangs von Schutzbriefen gibt es jedoch keine allgemein gesetzlichen Richtlinien. Wenn der Versicherungsnehmer auf bestimmte Leistungen besonders Wert legt, sollte er sich bei den jeweiligen Versicherungen erkundigen.