Seit dem 29. Juni 2010 können geschädigte Käufer von Schrotttimmobilien, insbesondere wenn sie die Finanzierung über die Badenia Bausparkasse abgeschlossen hatten, wieder auf Gerechtigkeit hoffen. Der Bundesgerichtshof hat an diesem Tag mit seinem Urteil (AZ.: XI ZR 104/08) entschieden, dass einer betroffenen Verbraucherin ein Rückabwicklungs- sowie ein Schadenersatzanspruch gegen die Bausparkasse zustehen.
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