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Bis zu welcher Summe muss eine Privatperson haften?

Als Privatperson haftet man für jeden selbst verursachten Schaden in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Deshalb sollte man beim Abschluss seiner Haftpflichtversicherung auf eine hohe bzw. unbegrenzte Versicherungssumme achten. Denn schon ein kleines Missgeschick kann einen Schaden in Millionenhöhe nach sich ziehen für den man sein Leben gerade stehen muss.

Die Deutschland RENTE: Shoppen für die Rente

Die private Altersvorsorge wird für die Deutschen immer wichtiger. Doch mehr als ein Drittel haben trotz der vielfältigen Angebote noch keine entsprechenden Vorsorgemaßnahmen getroffen. Hauptursache ist das Gefühl, es sich nicht leisten zu können, auf Konsum verzichten zu müssen. Hier setzt die „Deutschland RENTE“ an, ein gemeinsames Projekt von ARAG und der RheinLand Versicherungsgruppe, das Konsum und Vermögensbildung in mehreren Schritten miteinander vereint und dem gestiegenen Bedürfnis nach mehr privater Altersvorsorge entgegen kommt.
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Was ist ein Foward-Darlehen?

Wenn die Zinsbindung Ihres Kredits erst in einem Jahr oder sogar noch später endet, können Sie steigende Zinsen bei einer Kreditverlängerung mit einem Forward-Darlehen vermeiden. Dabei schließen Sie ein Darlehen ab, dessen Laufzeit nach Ende Ihres jetzigen Kredits beginnt. Der bisherige Kredit läuft dann bis zum regulären Ende der Zinsfrist. Anschließend beginnt das Forward-Darlehen auf der Basis Ihrer momentanen Zinsen.

Können die Beiträge nachträglich wegen neu hinzukommender oder chronisch verlaufender Krankheit erhöht werden?

Ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Versicherer trägt dieser das Risiko von Verschlechterungen des Gesundheitszustandes. Dabei gilt es zu beachten, dass der Fragenkatalog der Versicherung bei der Aufnahme möglichst ausführlich und vollständig zu beantworten ist. Wenn die PKV sämtliche Vorerkrankungen und Krankheitsverläufe vor Abschluss des Vertrages kennt, kann sie auch bei neuen Erkrankungen oder bei erneuten Eintreten vorheriger Krankheiten die Beiträge nicht erhöhen.

Was ist eine private Zusatzversicherung?

Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist in der gesetzlichen krankenversichert. Die medizinische Grundversorgung ist damit zwar sichergestellt, jedoch ist der Umfang der Leistungen häufig eingeschränkt. Um weitere Leistungen zu erhalten, muss eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden. Dies kann auch für einzelne Bereiche getrennt erfolgen. Häufig werden auch Pakete angeboten, die mehrere Leistungen absichern.

Einen Krankenzusatzversicherung kann zum Beispiel für Krankenhausaufenthalte abgeschlossen werden, um z.B. die Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer sicherzustellen.

Es können auch ambulante Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. diese können z.B. Kosten für folgende Leistungen absichern: Sehhilfen, Hörgeräte oder medizinische Hilfsmittel.
Auch Zusatzversicherung für Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen oder Kuraufenthalte.

Die Höhe der Beiträge der einzelnen Versicherungen hängt vom Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss ab. Eine private Zusatzversicherung kann grundsätzlich jeder abschließen.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im geschlossenen Vertrag genannt ist. Dieser liegt nie vor dem Tag des Vertragsschlusses. Des Weiteren gelten bei den privaten Krankenversicherungen so genannte Wartezeiten. Damit sichern sich die Versicherer gegen Falschangaben beim Vertragsschluss ab. Diese Wartezeit kann beim Vorlegen eines ärztlichen Gutachtens entfallen. Ansonsten gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, während der Arzt- und Apothekenkosten selbst gezahlt werden müssen. Eine besondere Wartezeit von acht Monaten gilt für Entbindungen, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Psychotherapie. Bei Unfällen wird die Wartezeit erlassen.

Welche Annahmevoraussetzungen bestehen?

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Allgemein kann man sagen, dass sich in der PKV alle versichern können, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen unterliegen. Das sind Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (47.700 Euro) liegt, Beamte, Selbstständige und Freiberufler.

Studenten unterliegen der Versicherungspflicht der GKV. Sie können sich aber zu Beginn des Studiums von der Pflicht befreien lassen. Private Krankenversicherungen bieten Studententarife bis zum 30. Lebensjahr an.